Gemäß Zweckvereinbarung vom 3. März 2022 unterhalten die Stadt Stolpen und die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach nach dem Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) eine gemeinsame Schiedsstelle mit Sitz in Stolpen.
Das Ehrenamt des Friedensrichters für die Schiedsstelle der Stadt Stolpen ist zum 01. Januar 2025 für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen.
Das Verfahren vor der Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch Einigung der Parteien außerhalb von Gerichtsverfahren beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch.
Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Er wird vom Stadtrat der Stadt Stolpen für die Dauer von fünf Jahren gewählt und kann wiedergewählt werden.
Wer Interesse an den Aufgaben hat, wird gebeten, sich schriftlich mit einem tabellarischen Lebenslauf bis zum 31. Juli 2024 bei der Stadt Stolpen zu bewerben. Darüber hinaus muss die Bewerbung eine Erklärung enthalten, dass keine der folgenden Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 vorliegen:
| Abs. 2: | Friedensrichter kann nicht sein, wer | |
| 1. | als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist; |
| 2. | die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt; |
| 3. | das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist |
| Abs. 3: | Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. | |
| Abs. 4: | Friedensrichter soll nicht sein, wer | |
| 1. | bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird; |
| 2. | nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt; |
| 3. | gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder |
| 4. | für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war. |
| Abs. 5: | Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden. | |
Ihre Bewerbung senden Sie bitte an: Stadt Stolpen, Markt 1 in 01833 Stolpen
Für Ihre Fragen vorab oder nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Hauptamtsleiterin Frau Topp unter Telefon 035973 28010 oder per Mail an hauptamt@stolpen.de
Bis zum Abschluss des Wahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) gespeichert und ausschließlich für den Zweck des Wahlverfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und entsprechend den Regelungen des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes (SächsSchiedsGütStG) an den Direktor des Amtsgerichtes Pirna weitergegeben. Weitere Datenschutzhinweise: www.stolpen.de/allgemeines/datenschutz.php
Stolpen, 7. Juni 2024