Titel Logo
Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2025
Allgemeine Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht von der Stadtratssitzung am 29.04.2025

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 04.03.2025

Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 4. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2025. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. SR Lesch stellt im Namen der CDU den Antrag zur Absetzung des TOP 6 (Tausch von zwei unvermessenen Teilflächen der Flurstücke 14/1 und 17 der Gemarkung Lauterbach), da es noch offene Fragen gibt. Der Antrag wird mehrheitlich bestätigt. Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.

 — 

TOP 2

Vorstellung des Projektvorhabens „Solarpark Stolpen“

Durch Vertreter der AMDA Deutschland GmbH und der Heliokraft GmbH wird das geplante Projekt anhand einer Präsentation vorgestellt. Geplant ist, auf einer Fläche von ca. 35 ha der Gemarkung Langenwolmsdorf rund 70.000 Solarmodule zu errichten. Weitere Ausführungen erfolgen u. a. zur Anlagenart, der Leistung der Anlage, möglichen Einnahmen der Kommune, zur Erschließung, der Fläche, zur Netzverknüpfung, dem Naturschutz.

Anschließend beantworten die Vertreter die Fragen der Stadträte.

Der Bürgermeister bedankt sich für die Vorstellung. Der Stadtrat wird zum Thema beraten und sich eine Meinung bilden.

 — 

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung – Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Stolpen

Die ausführliche Vorstellung erfolgte bereits in der Stadtratssitzung am 17.12.2024. Die damals im Rahmen der Diskussion angesprochenen Punkte wurden geprüft bzw. entsprechend eingearbeitet.

Aufgrund von § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind die Kommunen u. a. sachlich zuständig für die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr nach einem Brandschutzbedarfsplan. Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen dient der Brandschutzbedarfsplan zur Ermittlung der erforderlichen Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehr.

Aufgrund der ständig wachsenden Anforderungen an die Freiwilligen Feuerwehren sowie sich ändernden gesetzlichen Grundlagen wurde für die Erstellung des Brandschutzbedarfsplans die Firma Emragis beauftragt.

Insgesamt ist festzustellen, dass es gelungen ist, mit der vorliegenden Brandschutzbedarfsplanung auch weiterhin alle bestehenden Feuerwehrstandorte der Stadt Stolpen zu erhalten und gleichzeitig die erforderlichen technischen und personellen Voraussetzungen für unsere städtische Feuerwehr zu normieren und somit Planungssicherheit zu erhalten. Die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und die Ertüchtigung der Gerätehäuser bilden weiterhin den Hauptschwerpunkt bei den Investitionen der nächsten fünf Jahre.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Stolpen in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung vom 18.03.2025.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.

 — 

TOP 4

Vorstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025

Der Kämmerer erläutert anhand einer Präsentation folgende Punkte:

-

Entwicklung wichtiger Positionen des Ergebnishaushaltes (Erträge/Aufwendungen)

-

wesentliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

-

Entwicklung wichtiger Positionen des Finanzhaushaltes

-

erhebliche Investitionen

-

Darstellung Haushaltssatzung 2025

Die Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2025 soll in der Sitzung am 27.05.2025 erfolgen.

 — 

TOP 5

Beratung und Beschlussfassung – Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 1381/8 der Gemarkung Stolpen

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer unvermessenen Teilfläche des Flurstücks 1381/8 der Gemarkung Stolpen mit einer Größe von ca. 350 m² an ……………….. zu einem Kaufpreis von 36.249,50 €

Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen bestätigt.

 — 

TOP 6

Beratung und Beschlussfassung – Vergabe des Nachtrages vom 13.03.2025 zur Planungsleistung für die Erstellung des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ der Stadt Stolpen, Leistungsphase 2 (Entwurf), Leistungsbild nach § 21 HOAI – Bebauungsplan sowie der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen, Leistungsphase 2 (Entwurf), Leistungsbild nach § 20 HOAI – Flächennutzugsplan

Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in seiner Sitzung am 28.02.2022 mit Beschluss Nr. 13/2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Napoleonstraße“ beschlossen. Dieser Beschluss bildet die Grundlage für die anschließende Planungs- und Entwicklungsarbeit in diesem Bereich. In der Folge wurde die Planung gemäß den Anforderungen der Leistungsphase 1, also der Erstellung eines Vorentwurfs, vorangetrieben, und der Vorentwurf wurde zur weiteren Auswertung und Prüfung öffentlich ausgelegt und abgeschlossen.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.02.2023 sowie 30.05.2023 wurde die Sicherstellung der weiteren Planungsumsetzung im Verfahren die Leistungsphase 2 (Erstellung Entwurf) einschließlich der erforderlichen Gutachten zur Luftreinhaltung (Geruchsgutachten, Gutachten Ammoniak und Stickstoff, Staubgutachten, meteorologische Daten und Kaltluftmodellierung) und Fauna beauftragt.

Das beauftragte Planungsbüro hat nunmehr mit Schreiben vom 13.03.2025 auf die Notwendigkeit hingewiesen, die bisher geplanten Budgetschätzungen anzupassen. Der Grund für diese Anpassungen liegt in der Durchführung zusätzlicher Erörterungstermine, die im Verlauf der Planungsphase notwendig wurden. Diese Gespräche führten zu weiteren Überarbeitungen der Planstände und erhöhten somit den ursprünglich geschätzten Arbeitsaufwand.

 — 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Vergabe des Nachtrages vom 13.03.2025 zur Planungsleistung für die Erstellung des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ der Stadt Stolpen, Leistungsphase 2 (Entwurf), Leistungsbild nach § 21 HOAI – Bebauungsplan sowie der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen, Leistungsphase 2 (Entwurf), Leistungsbild nach § 20 HOAI – Flächennutzugsplan an die GICON-Großmann Ingenieur Consult GmbH aus Dresden.

 — 

Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen bestätigt.

 — 

TOP 7

Rettungswache Stolpen auf den Flurstücken 481/2 und 480/2 der Gemarkung Stolpen - Bauanzeige

Die Stadt Stolpen und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) haben sich gemeinsam der Aufgabe verschrieben, die rettungsdienstliche Versorgung im ländlichen Raum zukunftssicher aufzustellen. Der Neubau einer modernen Rettungswache auf den Flurstücken 481/2 und 480/2 der Gemarkung Stolpen ist ein wesentlicher Meilenstein zur Erreichung dieses Ziels.

Mit dem Vorhaben wird die Grundlage geschaffen, um die Erreichbarkeit, Reaktionsgeschwindigkeit und Versorgungsqualität im Notfall weiter zu verbessern. Gerade in ländlich geprägten Regionen ist eine verlässliche rettungsdienstliche Infrastruktur ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge – und damit ein wichtiger Faktor für gleichwertige Lebensverhältnisse.

 — 

Die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren sind erfüllt, da alle Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans eingehalten werden. Der Baubeginn ist noch im Jahr 2025.

 — 

Der ASB übernimmt mit dem künftigen Betrieb der neuen Wache eine verantwortungsvolle und verlässliche Rolle in der Notfallversorgung der Region. Die Stadt Stolpen unterstützt das Vorhaben mit großem Engagement und trägt aktiv zum Gelingen des Projekts bei. Beide Partner verbindet der gemeinsame Anspruch, eine moderne und wohnortnahe Rettungsstruktur im Sinne der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken.

Mit dem Neubau entsteht nicht nur ein funktionales Gebäude, es wächst ein zentraler Baustein für eine flächendeckende, leistungsfähige und zukunftsfeste Notfallversorgung im Stolpener Land.

 — 

Im TOP 8/9 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.

 — 

Die Stadtratssitzung endete gegen 20:30 Uhr.

Aus dem schriftlichen Bericht des Bürgermeisters vom 23.04.2025

Informationen aus dem Hauptamt

-

Es wurde eine Kooperationsvereinbarung für die Förderung eines Leseclubs im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung.“ geschlossen. Dies ist ein Förderprogramm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. An diesem Club sind die Stadtbibliothek Stolpen und die Grundschule Langenwolmsdorf beteiligt. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2027.

Informationen aus der Kämmerei

-

Zuwendungsbescheid

Am 10.04.2025 ging der Zuwendungsbescheid - Bedarfszuweisung im Rahmen von Kommunalbudgets für kommunale Straßenbaumaßnahmen 2025 - für die Maßnahme „Um- und Ausbau der Straße „Am Steinbruch“ OT Langenwolmsdorf“ über einen Zuweisungsbetrag in Höhe von 256.787,85 € ein.

Informationen aus dem Bauamt

-

Dorfgemeinschaftshaus Rennersdorf

Im Innenausbau des Vorhabens wurde der Heizestrich Ende März einschließlich der Sanitärinstallation eingebaut. Nach durchgeführter Aufheizphase des Heizestrichs können nunmehr die weiteren anstehenden Ausbauarbeiten im Trockenbau sowie in der Fliesenverlegung erfolgen.

Im Bereich des 2. Bauabschnittes (Saal) wurde der alte Wandputz durch Mitglieder der Feuerwehr Rennersdorf abgeschlagen. Im Anschluss erfolgte durch das Bauteam des Bauhofes Stolpen in Vorbereitung des anstehenden Betonfußbodenabbruchs der Einbau einer Wandöffnung sowie der Verputz der hinteren Gebäudegiebelseite.

-

Kita St. Martin Lauterbach-Erweiterung zur integrativen Nutzung

Nachdem nunmehr die Bauleistungen zum Vorhaben alle vergeben wurden sind, erfolgte planmäßig der Start mit dem Beginn der Abbrucharbeiten am 22.04.2025.

-

Erbgericht Lauterbach-Sicherung Saalnutzung

Nach durchgeführter Bauanlaufberatung werden die Bauarbeiten nach Gerüststellung in der 17. KW mit den Abbrucharbeiten beginnen.

-

Grundhafter Ausbau der Straße „Am Steinbruch“ in Langenwolmsdorf

Anfang April 2025 ist der Zuweisungsbescheid von der Landesdirektion Sachsen zum Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau der Straße Am Steinbruch in Langenwolmsdorf“ in der Stadtverwaltung Stolpen eingegangen. Damit ist die Finanzierung des Projektes gesichert. Gemäß der Planung des Bauamtes soll die Baumaßnahme im ersten Halbjahr 2025 öffentlich ausgeschrieben und im zweiten Halbjahr 2025 ausgeführt werden.

-

Barrierefreier Ausbau des Gehweges an der Rennersdorfer Straße in Helmsdorf

Der Bauhof der Stadt Stolpen hat im Bereich des Gehweges an der Rennersdorfer Straße in Helmsdorf an zwei gegenüberliegenden Stellen einen abgesenkten Bord eingebaut. Durch die Bordabsenkung wird die Querung der Rennersdorfer Straße auf Höhe Einmündung Mittelweg für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Rollator erleichtert.