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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2026
Allgemeine Informationen
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Information des Ordnungsamtes

Sehr geehrte Damen und Herren,

für sämtliche Maßnahmen, die einen Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum von Ortsstraßen darstellen, ist bei der Stadt Stolpen rechtzeitig ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzureichen. Dies betrifft insbesondere vorübergehende Verkehrsführungen, Absperrungen, Baustellen, Halteverbote oder sonstige Einschränkungen des fließenden oder ruhenden Verkehrs.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Bearbeitung ausschließlich bei vollständig eingereichten Antragsunterlagen erfolgen kann. Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular ist zwingend ein aussagekräftiger Verkehrszeichenplan oder ein geeigneter Regelplan beizufügen, aus dem Art und Umfang der vorgesehenen verkehrsrechtlichen Maßnahmen eindeutig hervorgehen. Die Erstellung dieses Plans obliegt dem Antragsteller und wird nicht durch die Stadtverwaltung übernommen.

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung weiterer zuständiger Stellen und Behörden, wie bspw. der Straßenbaulastträger oder der Polizei, ist eine rechtzeitige Antragstellung unerlässlich. Der Antrag ist daher mindestens 10 Werktage vor dem geplanten Beginn der Maßnahme einzureichen. Diese Frist dient der ordnungsgemäßen Prüfung sowie der Koordination aller beteiligten Stellen.

In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen oder Havarien, kann von der genannten Frist abgewichen werden. In solchen Fällen ist jedoch ebenfalls unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Regelungen und um deren Beachtung, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf im öffentlichen Verkehrsraum gewährleisten zu können.

Ordnungsamt Stadtverwaltung Stolpen