Sie lieben Ihren Hund und die ausgiebigen Spaziergänge an der frischen Luft mit ihm? Sie freuen sich über gepflegte Straßen, Wege und saubere Parkanlagen?
Dann gönnen Sie dies auch allen anderen Spaziergängern und Passanten!
Nehmen Sie beim Gassigang mit Bello, Wuffi und Co. ein Tütchen mit und räumen Sie die Hinterlassenschaft ihrer Lieblinge direkt nach deren Entstehung weg. In Stolpen und den Ortsteilen stehen ihnen dazu in mehreren Hundetoiletten kostenlose Beutel zur Verfügung, sodass auch eine Tütenknappheit keine Ausrede mehr ist.
Leider zieren dennoch allerorts braune Häufchen die Gehwege und verderben den Einwohner und Gästen der Stadt den Spaß am Spaziergang und so manchem Hausbesitzer die Freude an der Gartenpflege. Obwohl es selbstverständlich sein sollte, appellieren wir an Sie: Bitte lassen Sie die Hinterlassenschaften nicht achtlos liegen! Gehen Sie bitte mit gutem Beispiel voran.
Wir wurden bereits von anderen Hundebesitzern darauf aufmerksam gemacht.
Darum weisen wir alle Hundehalter und -führer darauf hin, dass Verunreinigungen durch Hunde unverzüglich nach Ihrem Entstehen zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Zu diesem Zweck sind Hundekottüten mitzuführen, die auf Verlangen den Bediensteten der Ortspolizeibehörde vorzuzeigen sind. Nachzulesen sind diese Regelungen im § 5 der Polizeiverordnung der Stadt Stolpen.
Außerdem wird daran erinnert, dass nach § 4 Abs. 1 der Polizeiverordnung der Stadt Stolpen Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass andere Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden. Der Tierhalter hat gemäß § 4 Abs. 3 dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Ein freilaufender Hund, egal welcher Größe und Rasse, kann andere Menschen in Bedrängnis bringen und eine Anzeige zur Folge haben.
Wir weisen darauf hin, dass diesbezüglich eingehende verwertbare Anzeigen konsequent verfolgt werden. Bei Verstoß gegen die Regelungen drohen Ordnungsgelder, die bis zu 1.000,00 Euro betragen können und machen das geliebte Tier zum teuren Hobby.
Wir bitten um Beachtung.