TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 26.03.2024
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 5. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2024. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird mehrheitlich bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.
TOP 2
Beratung und Beschlussfassung – Errichtung einer Bürgerstiftung „STOLPENER LAND“ – Gemeinsam geht es besser
Zweck der rechtsfähigen BGB Stiftung sind die Unterstützung und Förderung bürgerlichen Engagement zugunsten ausschließlich gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke in der Stadt Stolpen.
Die Bürgerstiftung will dem Gemeinwohl dienen, das Gemeinwesen nachhaltig stärken und soziale Projekte unterstützen und möchte dabei besonders zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort beitragen. Die Bürgerstiftung möchte die Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaftsunternehmen aus der Region zur eigenen, aktiven Beteiligung und Mitverantwortung an gesellschaftlichen und sozialen Aufgaben ermutigen und inspirieren. Die Bürgerstiftung Stolpener Land führt Menschen zusammen, die sich aktiv als Stifter, Spender und Zeitstifter engagieren wollen. Die Arbeit der Bürgerstiftung soll nachhaltig wirksam sein und nicht nur uns, sondern auch unseren Kindern, Enkeln und nachfolgenden Generationen zu Gute kommen.
Beschluss
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, die Bürgerstiftung „STOLPENER LAND“ - Gemeinsam geht es besser – zu errichten sowie ein anteiliges Stiftungsgrundstockvermögen in Höhe von 50.000 € bereitzustellen.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – Musikpodium/Soziokultur
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 71,50 Euro gemäß der beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – Ludwig-Renn-Oberschule Stolpen
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden an die Stadt Stolpen in Höhe insgesamt 1.200,00 EUR und die Verwendung für den Leistungs- und Sozialpreis der Ludwig-Renn-Oberschule Stolpen im Schuljahr 2023/2024.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelverordnung/Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für das Schuljahr 2024/2025 an die Grundschule Langenwolmsdorf, die Grundschule Stolpen und die Oberschule Stolpen
In einer Freihändigen Vergabe gemäß VOL/A wurden fünf Angebote eingereicht. Aufgrund der Gleichbewertung von allen Bietern wurde die Firma Ulrich von Hutten Buchhandlungs GmbH & Co. KG im Losverfahren festgestellt. Das Angebot umfasst alle erforderlichen Positionen und hält sich an die Anforderungen des Schulbuchpreisbindungsgesetzes.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe zur Lieferung preisgebundener Schulbücher für das Schuljahr 2024/2025 an die Grundschule Langenwolmsdorf, die Grundschule Stolpen und die Oberschule Stolpen an die Firma Ulrich von Hutten Buchhandlungs GmbH & Co. KG zu einem geprüften Angebotspreis von 36.968,21 €.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung – Bezuschussung einer gewerblichen Löschwasserzisterne zur Sicherstellung des gemeindlichen Löschwasserbedarfs
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist die Stadt Stolpen als örtliche Brandschutzbehörde sachlich für die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden ausreichenden Löschwasserversorgung zuständig.
Da der Grundschutz im Bereich der Ernst-Uhlemann-Straße in Stolpen nicht vollumfänglich durch die Stadt Stolpen sichergestellt werden kann, beteiligt sich diese mit einem Zuschuss in Höhe von 75.000,00 Euro an der Errichtung einer unterirdischen Löschwasserzisterne.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von 75.000,00 Euro an G.S. Stolpen GmbH & Co. KG für die Errichtung einer Löschwasserzisterne.
Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung – Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 287/d der Gemarkung Langenwolmsdorf / Ankauf einer Verkehrsfläche Teil vom Flurstück 308 der Gemarkung Langenwolmsdorf
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer unvermessenen Teilfläche des Flurstücks 287/d der Gemarkung Langenwolmsdorf mit einer Größe von ca. 510 m² an ………………… zu einem Preis von 34,20 €/m². Gleichzeitig wird der Ankauf einer Teilfläche des Flurstückes 308 der Gemarkung Langenwolmsdorf mit einer Größe von ca. 100 m² zu einem Preis von 34,20 €/m² durch die Stadt Stolpen beschlossen.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 8
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Bauleistung zum Los 15 – Elektroinstallation im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Umbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Rennersdorf-Neudörfel 1. BA, Alte Hauptstraße 18 in 01833 Stolpen OT Rennersdorf-Neudörfel
Im Rahmen des Förderprogrammes „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ 2023“ vom 01.03.2023 nach Richtlinie Ländliche Entwicklung/2014 wurde durch die Stadt Stolpen ein Zuwendungsantrag am 31.03.2023 über Bauausgaben zum 1. Bauabschnitt in Höhe von 867.061,37 Euro gestellt. Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides vom 06.10.2023 in einer Höhe von 500.000,00 Euro wurde die Voraussetzung geschaffen, den 1. BA des Bauvorhabens umsetzen zu können.
Die Realisierung des 1. BA zum Bauvorhaben ist für den Zeitraum 05 bis 12/2024 geplant.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 15 – Elektroinstallation im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Umbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Rennersdorf-Neudörfel 1. BA, Alte Hauptstraße 18 in 01833 Stolpen OT Rennersdorf-Neudörfel, HH-Stelle 57.30.01.00, HOB00001, Sachkonto 099510, an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Elektrotechnik Frank Gondek aus Stolpen zum Bruttoangebotspreis von 120.758,37 Euro.
Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.
TOP 9
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Bauleistung zum Los 16 – Heizung- und Sanitärinstallation im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Umbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Rennersdorf-Neudörfel 1. BA, Alte Hauptstraße 18 in 01833 Stolpen OT Rennersdorf-Neudörfel
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 16 – Heizung- und Sanitärinstallation im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Umbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Rennersdorf-Neudörfel 1. BA, Alte Hauptstraße 18 in 01833 Stolpen OT Rennersdorf-Neudörfel, HH-Stelle 57.30.01.00, HOB00001, Sachkonto 099510, an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Sani-Heiz-Gas Gebäudetechnik GmbH aus Stolpen zum Bruttoangebotspreis von 63.683,71 Euro.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
Im TOP 10/11 wurden keine Anfragen gestellt.
Die Stadtratssitzung endete gegen 19:35 Uhr
| Informationen aus dem Hauptamt | ||
| - | Sanierung Kriegerdenkmal Stolpen | |
|
| Mit Schreiben des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung Denkmalschutz vom 15. April 2024 erhielten wir eine Zwischenmitteilung, dass die beantragte Maßnahme zur Sanierung des Kriegerdenkmals Stolpen nicht bezuschusst werden kann. Aufgrund der Vielzahl der Anträge und den begrenzten Haushaltsmitteln können nicht alle Anträge in 2024 berücksichtigt werden. Geplant ist, die Sanierung mit den im Haushalt eingestellten Mitteln durchzuführen. Sofern andere Antragsteller Fördermittel nicht abrufen, ist eine Bezuschussung dennoch nicht ausgeschlossen. | |
| - | Fundbüro online | |
|
| Die Stadtverwaltung Stolpen hat sich für die Einführung eines digitalen Fundbüros entschieden. Dabei kommt eine Softwarelösung zum Einsatz, welche der Freistaat Sachsen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes den Kommunen bereitstellt. Das digitale Fundbüro „Nova Find“ funktioniert bundeslandübergreifend und gleicht die Daten einer Fundsache automatisch mit vorhandenen Verlustmeldungen ab. Durch diesen digitalen Service wird es Einwohner von Stolpen, wie auch unseren Touristen über die Website www.verlustsache.de möglich sein, verlorene Dinge einfach und schnell zurückzuerhalten. Der Dienst wird in den nächsten Tagen in Betrieb genommen. | |
|
| ||
| Informationen aus der Kämmerei | ||
| - | Folgende Zuwendungsbescheide gingen der Stadtverwaltung Stolpen zu: | |
|
| o | Für Vorhaben Ersatz des Blockheizkraftwerkes in der Schule Stolpen erhält die Stadt Stolpen aus dem Klimabudget 2024 einen Betrag von insgesamt 40.500,00 EURO. |
|
| o | Für die Unterstützung der inklusiven Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhält die Stadt Stolpen eine Zuweisung in Höhe von 2.700 EURO. |
|
| ||
| Informationen aus dem Bauamt | ||
| - | Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Quellgebiet des Langenwolmsdorfer Baches in Langenwolmsdorf | |
|
| Die Bauarbeiten am Hochwasserrückhaltebecken laufen planmäßig. | |
| - | Erweiterung Beachvolleyballplatz auf dem Gelände des Stadtbades in Stolpen | |
|
| Die Arbeiten zur Erweiterung des Beachvolleyballplatzes auf dem Gelände des Stadtbades in Stolpen laufen planmäßig. | |
| - | Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen „Aue“ in Langenwolmsdorf | |
|
| Die Bauarbeiten laufen planmäßig. | |
| - | Breitbandausbau in Stolpen und Ortsteilen | |
|
| Im Auftrag der Deutschen Telekom werden aktuell in Stolpen, Rennersdorf-Neudörfel, Lauterbach, Langenwolmsdorf und Heeselicht Arbeiten zum Breitbandausbau ausgeführt. Nähere Informationen zu den einzelnen Baubereichen sind auf der Internetseite der Stadt Stolpen eingestellt. | |
| - | Rathaus Stolpen | |
|
| Behebung und Instandsetzung Wasserschaden im Sanitärbereich im EG | |
|
| Die Beauftragung der Firmen ist erfolgt. Die Sanierung des Sanitärbereich wird im 2. Halbjahr 2024 umgesetzt. | |
| - | Ersatz Blockheizkraftwerk (BHKW) | |
|
| Das vorhandene BHKW wurde im Jahre 2014 errichtet und ist demnach 10 Jahre im Einsatz. Das BHKW dient als Ergänzung zur konventionellen Erdgasheizungsanlage. Aufgrund der Betriebsstunden ist die Laufleistung des Motors und Generators überschritten. Der Abfall der Leistungsfähigkeit und technischer Verschleiß sind deutlich erkennbar. Eine Reparatur von Einzelteilen ist technisch nicht realisierbar und nicht zielführend. Aus diesem Grund steht als technische Lösung nur der Ersatz der Gesamtanlage zur Diskussion. | |
|
| Da der Anteil des BHKW´s an der Wärmeproduktion bei 50 % liegt und der erzeugte Strom anteilig direkt im Gebäude genutzt wird, würde bei einem Ausfall des BHKW´s ohne Ersatz der Energie- und Kosteneinsparungseffekt von ca. 32 % wegfallen. Mit dem Ersatz des BHKW´s werden 25 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Das neue BHKW entspricht den Anforderungen an das neue Gebäudeenergiegesetz. | |
|
| Die Stadt Stolpen hat das Vorhaben für Zuweisungen aus dem Klimabudget im Jahr 2024 nach dem Gesetz über das Kommunale Energie- und Klimabudget (KomEKG) bei dem Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angemeldet und mit Beschied vom 30.04.2024 die Bewilligung von Fördermittel erhalten. | |
| - | Teilnahme am Projektaufruf „Sanierung kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur | |
|
| Die Stadt Stolpen hat am Projektaufruf „Sanierung kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teilgenommen und am 25. August 2023 die Antragsunterlagen für das Projekt „Sanierung und Weiterentwicklung des Stadtbadareals in Stolpen“ eingereicht. Die Billigung zur Teilnahme an diesem Aufruf wurde mit dem Beschluss des Stadtrates Nr. 35/2023 legitimiert. Am 22. März 2024 erhielt die Stadt Stolpen die Information, dass der Haushaltsauschuss des Deutschenbundestages das Vorhaben in seiner Sitzung am 13. März 2024 nicht für eine Förderung ausgewählt hat. Im Interessenbekundungsverfahren haben 676 Kommunen und Landkreise insgesamt 812 Projektskizzen eingereicht. Für eine Förderung wurden mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltmittel des Bundes in Höhe von 200 Millionen Euro 68 Projekte ausgewählt. | |