Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in öffentlicher Sitzung am 27.06.2023 den Bebauungsplan "Wohnbebauung Alte Gärtnerei Helmsdorf " im Ortsteil Helmsdorf der Stadt Stolpen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 28.03.2022, mit redaktionellen Änderungen vom 05.05.2023 als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wurden gebilligt.
Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, Bauamt während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formschriften sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Stolpen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.