Absicht der Einziehung einer Teilstrecke des Bahnhofsweges in Langenwolmsdorf gemäß § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen
Der ungenutzte Bahnübergang bei Bahnkilometer 7,139 der Eisenbahnstrecke Neustadt (Sachsen) – Weißig-Bühlau soll im Auftrag der DB InfraGO AG ersatzlos zurückgebaut werden. Im Vorfeld des Rückbaus ist eine ca. 35 m lange Teilstrecke des Bahnhofsweges (Flurstück 229/10 der Gemarkung Langenwolmsdorf) einzuziehen, da diese Teilstrecke keine öffentliche Verkehrsbedeutung mehr hat.
Die Teilstrecke des Bahnhofsweges, die eingezogen werden soll, ist im Lageplan gelb gekennzeichnet.
Im Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Stolpen wird ein neues Bestandsblatt angelegt. Dieses kann im Bauamt eingesehen werden.
Gegen die o. g. Absicht kann innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen, Zimmer 2.03, zu den Sprechzeiten einzulegen.
Stolpen, den 19.06.2026