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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 7/2026
Allgemeine Informationen
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Bericht von der Stadtratssitzung am 26.05.2026

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 24.03.2026

Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 5. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2026. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.

TOP 2

Beratung und Beschlussfassung – 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“ – Abwägungsbeschluss zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen – Billigung des Planentwurfes, Offenlagebeschluss

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 28.01.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“.

Die Planänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Daher wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Auch die Vorschriften über die Überwachung (gemäß § 4 c BauGB, „Monitoring“) sind im vorliegenden Fall nicht anzuwenden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB frühzeitig zum Vorentwurf beteiligt. Die eingereichten Stellungnahmen wurden ausgewertet und flossen in die Planunterlagen zum Entwurf vom 29.04.2026 ein.

Beschluss

(1) Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße" in der Fassung vom 27.08.2025 wird nach Prüfung durch den Stadtrat gemäß dem Beschlussvorschlag in Anlage 1 (Abwägungsprotokoll) beschlossen.

(2) Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße" in der Fassung vom 29.04.2026, bestehend aus

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dem Vorhaben- und Erschließungsplan,

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dem Rechtsplan und

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den textlichen Festsetzungen

wird einschließlich der zugehörigen Begründung und der Allgemeinen Vorprüfung nach UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) gebilligt.

(3) Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße" in der Fassung vom 29.04.2026, wird mit seinen in Punkt 2 aufgeführten Bestandteilen sowie den der Stadtverwaltung Stolpen vorliegenden Fachgutachten

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Dr. Heider Standort- und Wirtschaftsberatung GmbH, 16.07.2024: Auswirkungsanalyse und Verträglichkeitsprüfung der geplanten Ansiedlung eines Edeka-Marktes an der Schützenhausstraße

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Dr. Heider Standort- und Wirtschaftsberatung GmbH, 20.03.2026: Stadt Stolpen. Auswirkungsanalyse und Verträglichkeitsprüfung der geplanten Ansiedlung eines Edeka-Marktes an der Schützenhausstraße. Nachtrag.

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Ingenieurbüro Tomas Schmidt, 18.03.2026: Baugrund- und Versickerungsgutachten. Geotechnischer Bericht zu den Baugrundverhältnissen nach DIN 4022. Hauptuntersuchung zur geotechnischen Kategorie 2.

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Ingenieurbüro Kottermair GmbH, 24.04.2026: Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“ der Stadt Stolpen, und zum Neubau eines Lebensmittelmarktes im Bebauungsplan der 1. Änderung“ in 01833 Stolpen, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

(4) Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurfs- und Offenlagebeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung bestätigt.

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung – Neufassung der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Stadt Stolpen

Das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (BRKG) wurde bereits zum 19.01.2024 wesentlich geändert. Weiterhin wurden durch die Änderung der Sächsischen Feuerwehrverordnung zum 24.06.2024 Stundensätze für genormte Feuerwehrfahrzeuge festgelegt. Die Regelungen zur Berechnung des Kostenersatzes für Personalkosten und nicht genormte Feuerwehrfahrzeuge wurden in § 69 SächsBRKG neu geregelt. Es ist keine Kalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen (u. a. Einbeziehung der Abschreibungen für unbewegliches Vermögen und Feuerwehr­fahrzeuge) mehr erforderlich und auch nicht zulässig. Weiterhin müssen die Stundensätze anhand von 50 Einsatzstunden je Feuerwehrangehörigem berechnet werden. Dies wurde direkt im § 69 Abs. 5 und 7 SächsBRKG verankert.

Eine Überarbeitung des Satzungstextes sowie der Kostensätze war zwingend erforderlich und wurde anhand der Regelungen des SächsBRKG vorgenommen.

Im Ergebnis ergibt sich eine deutliche Reduzierung im Vergleich zur derzeit gültigen Satzung vom 20.12.2022. Diese Sätze können jedoch nicht mehr angewandt werden, da sich die Berechnungsgrundlage erheblich geändert hat.

Im Rahmen der Diskussion ergeben sich noch offene Fragen zur Kalkulation, so dass einzelne Punkte durch die Verwaltung nochmals geprüft werden.

Die Beschlussfassung ist im Stadtrat am 18.06.2026 vorgesehen.

TOP 4

Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelverordnung/Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für das Schuljahr 2026/2027 an die Grundschule Langenwolmsdorf, die Grundschule Stolpen und die Oberschule Stolpen

In einer Freihändigen Vergabe gemäß VOL/A wurden drei Angebote eingereicht. Davon musste ein Angebot aufgrund der verspäteten Einreichung vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Aufgrund der Gleichbewertung von allen Bietern wurde FTM Firma Thomas Müller im Losverfahren festgestellt. Das Angebot umfasst alle erforderlichen Positionen und hält sich an die Anforderungen des Schulbuchpreisbindungsgesetzes.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Vergabe zur Lieferung preisgebundener Schulbücher für das Schuljahr 2026/2027 an die Grundschule Langenwolmsdorf, die Grundschule Stolpen und die Oberschule Stolpen an FTM Firma Thomas Müller zu einem geprüften Angebotspreis von 29.735,00 €.

Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.

TOP 5

Vorstellung und Beratung – Entwurf Haushaltssatzung 2026

Der Kämmerer erläutert anhand einer Präsentation folgende Punkte:

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Darstellung von einzelnen Erträgen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Steuern, Zuwendungen)

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Darstellung von einzelnen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Personal, Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen

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wesentliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

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Darstellung erhebliche Investitionen

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Vorstellung der Haushaltssatzung

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Verweis auf öffentliche Auslegung, Einsichtnahme wurde nicht in Anspruch genommen

Die Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2026 soll in der Sitzung am 18.06.2026 erfolgen.

In der anschließenden Diskussion wurden Fragen zu einzelnen Positionen des Planentwurfs gestellt.

TOP 6

Beratung und Beschlussfassung – Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 58/5 der Gemarkung Lauterbach

Die Stadt Stolpen beabsichtigt eine Teilfläche des Flurstücks 58/5 der Gemarkung Lauterbach meistbietend zum Verkauf auszuschreiben. Die Medienanschlüsse liegen in der Straße an und die Zufahrt zum Grundstück ist gewährleistet.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 58/5 der Gemarkung Lauterbach mit einer Größe von ca. 930 m² zu einem Mindestgebot von 51.200,00 €.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

TOP 7

Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 3 im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Straßenausbau Am Steinbruch“ in Stolpen OT Langenwolmsdorf

Gegenstand dieses 3. Nachtrages ist eine Vertragsänderung vom Einheitspreisvertrag zum Festpreisvertrag, welcher durch das beauftragte Ingenieurbüro fachtechnisch und rechnerisch geprüft wurde. Aufgrund des Nachtrages reduziert sich die Auftragssumme.

Beschluss

Für das Bauvorhaben „Straßenausbau Am Steinbruch“ in Stolpen/OT Langenwolmsdorf, Produkt 54.10.01.00, Sachkonto: 099520, Maßnahme TIB00042 erfolgt die Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 3 an die Firma tdh Tiefbau Detlef Hartig, Stolpener Landstraße 15 aus 01833 Stolpen/OT Rennersdorf-Neudörfel mit einer Bruttonachtragssumme von -14.314,26 €.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

TOP 8

Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens – Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 56/13 der Gemarkung Langenwolmsdorf

Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Im TOP 9/10 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.

Die Stadtratssitzung endete gegen 20:57 Uhr.

Rosner
Büro Bürgermeister