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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2024
Allgemeine Informationen
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Bericht von der Stadtratssitzung am 18.06.2024

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 23.04.2024

Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 6. öffentlichen Sitzung des Stadtrates in dieser Legislaturperiode. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.

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TOP 2

Beratung und Beschlussfassung – Behandlung der Anregungen und Hinweise zum Entwurf sowie Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ in Stolpen

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und seine öffentliche Auslegung beschlossen. Der Entwurf wurde den berührten Trägern öffentlicher Belange mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Zur öffentlichen Auslegung wurden von 9 Trägern öffentlicher Belange und 4 Nachbargemeinden Stellungnahmen bzw. Hinweise abgegeben. Von Bürgern wurde 1 Stellungnahme abgegeben.

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Beschluss

1.

Die Abwägungen gemäß Ziffer 2.1 bis 2.4 werden bestätigt.

2.

Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ in Stolpen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), jeweils in der Fassung vom 06.11.2023, geändert am 08.03.2024, mit redaktionellen Ergänzungen vom 18.06.2024 wird als Satzung beschlossen.

Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 06.11.2023, geändert am 08.03.2024, mit redaktionellen Ergänzungen vom 18.06.2024 und der Umweltbericht (Teil D) in der Fassung vom 06.11.2023, geändert am 08.03.2024, mit redaktionellen Ergänzungen vom 23.05.2024, werden gebilligt.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, nach der Genehmigung der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes die Satzung beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge anzuzeigen.

4.

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

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TOP 3

Beratung und Beschlussfassung – Abwägung der Hinweise zum Entwurf und Beschluss über die 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Stolpen im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ in Stolpen

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Stolpen bestätigt und seine öffentliche Auslegung beschlossen. Der Entwurf wurde den berührten Trägern öffentlicher Belange mit der Bitte um Stellungnahme bis zum zugesandt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgte vom 15.04.2024 bis 16.05.2024. Zur öffentlichen Auslegung wurden von 11 Trägern öffentlicher Belange und 4 Nachbargemeinden eine Stellungnahme bzw. Hinweise abgegeben.

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Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt:

1.

Die Abwägungen gemäß Ziffer 2.1 bis 2.5 werden bestätigt.

2.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Stolpen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung (Teil B) vom 08.03.2024, mit redaktionellen Ergänzungen vom 18.06.2024, wird beschlossen. Der Umweltbericht (Teil D) vom 08.03.2024, mit redaktionellen Änderungen vom 23.05.2024, wird gebilligt.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Flächennutzungsplan-Änderung beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Genehmigung einzureichen.

4.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

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TOP 4

Beratung und Beschlussfassung – Annahme einer Geldspende – Wegesäule Langenwolmsdorf

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Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Geldspende an die Stadt Stolpen in Höhe von 908,10 EUR für die Verwendung der Sanierung einer Wegesäule in Langenwolmsdorf.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

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TOP 5

Beratung und Beschlussfassung – Annahme einer Geldspende – Stadtfest Stolpen

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Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 100,00 Euro gemäß der beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

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TOP 6

Beratung und Beschlussfassung – Verkauf des Mehrfamilienhauses Pirnaer Landstraße 22e mit dem dazugehörigen Flurstück 160/5 der Gemarkung Altstadt

Das Objekt wurde bereits mehrfach ausgeschrieben, jedoch bisher keine Gebote bei der Stadt Stolpen eingereicht. Es ist beabsichtig, das Mehrfamilienhaus nun erneut auszuschreiben und das Mindestgebot zu senken.

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Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Mehrfamilienhauses Pirnaer Landstraße 22e mit dem dazugehörigen Flurstück 160/5 der Gemarkung Altstadt unter dem Wert des Wertgutachtens des Gutachterausschusses vom Mai 2022. Gleichzeitig wird der gefasste Verkaufsbeschluss Nr. 27/2023 vom 30.05.2023 aufgehoben.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

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TOP 7

Beratung und Beschlussfassung – 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ Stadt Stolpen

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2022 mit Beschluss-Nr. 13/2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ beschlossen.

Zur Sicherung der Planung hat der Stadtrat am 17. August 2022 eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen, die erstmals am 2. September 2022 im Stolpener Anzeiger Nr. 09 bekannt gemacht wurde. Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann die Stadt die Frist um ein Jahr verlängern. Die Verlängerung erfordert die Form der Satzung und deren Verkündung. Die Verlängerung ist zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre weiterhin gegeben sind.

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Beschluss

1.

Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt gemäß §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 3 SächsGemO die Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Alte Napoleonstraße“ (1. Verlängerung).

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

Der Beschluss wird mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.

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TOP 8

Beratung und Beschlussfassung – Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Winterdienstleistungen in der Stadt Stolpen einschließlich Ortsteile

Mit Auslaufen des aktuell bestehenden Winterdienstvertrages ist es erforderlich, die Bearbeitung des Streckenumfanges von insgesamt 27,7 km für die nächsten 4 Winterzeiträume neu auszuschreiben. Um dem neu zu beauftragenden Dienstleister nach dem Vergabezuschlag ausreichend Zeit zu verschaffen, die benötigte Technik bereitzustellen, ist es angedacht, die Vergabe der Leistungen bis zum 31.07.2024 durchzuführen.

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Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, die Vergabe der Winterdienstleistungen in der Stadt Stolpen einschließlich Ortsteile für die Winterdienstsaison 2024/25 bis einschließlich Saison 2027/28 (4 Zeiträume), Produkt 54.52.01.00, Sachkonto: 424100 und 429100, vor der nächsten planmäßigen Sitzung am 27.08.2024 vorzunehmen.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

Im TOP 9/10 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.

Aus dem schriftlichen Bericht des Bürgermeisters vom 13.06.2024

Informationen aus dem Hauptamt

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Europa- und Kommunalwahlen

Die Europa- und Kommunalwahlen 2024 liegen hinter uns. In den sieben allgemeinen Wahllokalen und im Briefwahllokal waren insgesamt 58 ehrenamtliche Wahlhelfer zum Einsatz, darunter 21 Angestellte der Verwaltung und 37 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Stolpen. Das erste Wahllokal konnte die Ergebnisermittlung ca. 22.30 Uhr abschließen. Das Briefwahllokal war bis 5.30 Uhr am Folgetag im Einsatz. Für die reibungslose, sorgfältige und erfolgreiche Durchführung der sehr zeit- und arbeitsintensiven Wahlen bedanken wir uns bei allen ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern. Erfreulich ist auch, dass fast alle Wahlhelfer ihre Bereitschaft zur Unterstützung bei der Landtagswahl am 1. September 2024 signalisiert haben.

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„Ein Platz zum Wachsen, ein Herz zum Lieben“

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge macht derzeit mit einer Werbekampagne unter dem Motto „Ein Platz zum Wachsen, ein Herz zum Lieben“ auf das Thema Pflegeeltern und Pflegekinder aufmerksam, um mehr Pflegefamilien im Landkreis zu finden. Das Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht Familien, die Pflegekindern ein liebevolles Zuhause geben können. Denn aus verschiedenen Gründen sind Eltern nicht immer in der Lage, ihre Kinder im bisherigen Lebensumfeld zu betreuen. Pflegeeltern können diesen Kindern zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft zu einem neuen Zuhause verhelfen. (Quelle: www.landratsamt-pirna.de)

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Einsatzleitwagen Feuerwehr Stolpen

Die Umrüstung des ELW der Feuerwehr Stolpen durch die Firma B.T.S. Brandschutztechnik Stolpen GmbH ist abgeschlossen. Das Fahrzeug entspricht nunmehr der Führungsstufe C (Führen mit einer Führungsgruppe). Die Fördermittel des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entsprechen 75 % der Gesamtkosten.

Informationen aus der Kämmerei

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Folgende Zuwendungsbescheide gingen der Stadtverwaltung Stolpen zu:

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Für das Vorhaben Ersatz des Blockheizkraftwerkes in der Schule Stolpen erhält die Stadt Stolpen aus dem Klimabudget 2024 einen Betrag von insgesamt 40.500 EUR.

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Für die Unterstützung der inklusiven Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhält die Stadt Stolpen eine Zuweisung in Höhe von 2.700 EUR.

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Für das Projekt „Waldumbau“ wurde ein Zuschuss von insgesamt 1.900 EUR gewährt.

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Der Erwerb der Führerscheine C/CE für die Feuerwehr der Stadt Stolpen wird mit 2.000 EUR gefördert.

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Genehmigung Haushaltssatzung 2024

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat mit Bescheid vom 22.05.2024 den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (700.000 EUR) und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (400.000 EUR) genehmigt.

Informationen aus dem Bauamt

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Umbau/Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Rennersdorf-Neudörfel

Das Bauvorhaben ist planmäßig mit den beauftragten Abbrucharbeiten des Treppenhauses Ende 05/Anfang 06 2024 gestartet. Mittlerweile sind diese bereits abgeschlossen und das Gebäude konnte eingerüstet werden, sodass die Dachdecker- und Zimmererarbeiten mit dem Abbruch der Dacheindeckung begonnen werden konnten. Im Innenbereich sind die Mauererarbeiten gestartet.

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Grundschule Langenwolmsdorf – Erneuerung Elektroanlage

Am 03.06.2023 ist die Baustelle mit vorbereitenden Arbeiten, wie dem Rückbau einzelner Bestandsausrüstungen der Elektroanlage und Gebäudestruktur, gestartet. Auch konnte schon im Bereich des Fachraumes Werken mit der Installation von Aufputzkabelkanälen begonnen werden.

Die Stadtratssitzung endete gegen 19:27 Uhr

Rosner
Büro Bürgermeister