TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 29.04.2025
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 6. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2025. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.
TOP 2
Beratung und Beschlussfassung – 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Alte Napoleonstraße“ der Stadt Stolpen
Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2022 mit Beschluss-Nr. 13/2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ beschlossen.
Zur Sicherung der Planung hat der Stadtrat am 17. August 2022 eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen, die erstmals am 2. September 2022 im Stolpener Anzeiger Nr. 09, Jahrgang 33, bekannt gemacht wurde.
Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann die Stadt die Frist um ein Jahr verlängern. Gemäß § 17 Abs. 2 BauGB kann die Stadt die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern, wenn besondere Umstände es erfordern. Die Verlängerung erfordert die Form der Satzung und deren Verkündung. Das Bauleitplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen, weshalb eine nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung des Bauleitplanverfahrens notwendig ist.
Beschluss
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt gemäß §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1, Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 3 SächsGemO die Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Alte Napoleonstraße“ (2. Verlängerung). |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. |
Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.
TOP 3
Beschlussfassung – Haushaltssatzung der Stadt Stolpen für das Haushaltsjahr 2025
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025. Der Beschluss (Nr. 24/2025) vom 27.05.2025 wird damit ersetzt.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung – Verkauf des Mehrfamilienhauses Pirnaer Landstraße 22e mit dem dazugehörigen Flurstück 160/5 der Gemarkung Altstadt
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Mehrfamilienhauses Pirnaer Landstraße 22e mit dem dazugehörigen Flurstück 160/5 der Gemarkung Altstadt unter dem Wert des Wertgutachtens des Gutachterausschusses vom Mai 2022 an ………………………… zu einem Kaufpreis von 115.000,00 Euro.
Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung – Ersatzbeschaffung (Anmietung) eines Traktors bis 170 PS für den Bauhof
Der zur Miete vorgeschlagene Traktorentyp ersetzt den seit 01.01.2022 durch den Bauhof auf Grundlage eines Mietvertrages genutzten Traktor gleichen Typs mit gleichen Einsatzschwerpunkten. Der Maschinentyp hat sich in den bisherigen Einsatzsituationen der vergangenen 17 Monate optimal bewährt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Miete eines Traktors Fendt 516 Vario Gen3 für die Dauer von 24 Monaten, geplanter Mietzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028, zur Bruttomiete in Höhe von 61.136,35 EUR von der Firma Agroservice Langenwolmsdorf GmbH, Neustädter Landstraße 1B, 01833 Stolpen.
Der Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen bestätigt.
Im TOP 6/7 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.
Die Stadtratssitzung endete gegen 20:00 Uhr.
| - | Haushaltsplanung – Kreisumlage |
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| Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 7. Mai 2025 den Haushalt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Haushaltsjahr 2025, welcher im Kreistag am 10. März 2025 beschlossen wurde, zum Vollzug freigegeben. |
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| Der Umlagesatz für die Kreisumlage wurde auf 35,41 v. H. festgesetzt (Vorjahr 34,90 v. H.). Die Erhöhung um 0,51 v. H. wurde bei der Haushaltsplanung der Stadt Stolpen berücksichtigt (2.630.000 EUR). |
| - | Errichtung Kräutergarten am Erbgericht in Lauterbach |
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| Der Bauhof der Stadt Stolpen hat den Kultur-und Bürgerverein Lauterbach e. V. bei der Errichtung der befestigten Flächen und Wege im neuen Kräutergarten am Erbgericht in Lauterbach unterstützt. Im nächsten Schritt wird der Verein die Kräuterbeete anlegen und das Areal weiter gestalten. |