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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

Variante 3 - HH-Ausgleich

Stadtverwaltung Stolpen

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 24.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf  —  12.624.700,00 EUR

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf  —  13.645.100,00 EUR

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf  —  -1.020.400,00 EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf  —  277.000,00 EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf  —  25.000,00 EUR

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf  — 252.000,00 EUR

-

Gesamtergebnis auf  —  -768.400,00 EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf  —  0,00 EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf  —  0,00 EUR

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital

gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf  —  787.600,00 EUR

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital

gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf  —  0,00 EUR

-

veranschlagtes Gesamtergebnis auf  —  19.200,00 EUR

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  12.081.500,00 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  12.287.900,00 EUR

-

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  -206.400,00 EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.014.300,00 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.294.600,00 EUR

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -280.300,00 EUR

-

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -486.700,00 EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  1.735.000,00 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  1.495.000,00 EUR

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  240.000,00 EUR

-

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf — -246.700,00 EUR

festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 550.000,00 EUR

festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

wird auf  —  300.000,00 EUR

festgesetzt.

§4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen  —  1.500.000,00 EUR

in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt.

§5

Die Hebesätze für die Grundsteuern, die in einer gesonderten Satzung (Grundsteuer-Hebesatz-Satzung 2025) festgesetzt worden sind, betragen:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

310,00

v.H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

365,00

v.H.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird festgesetzt auf:

395,00

v.H.

§6

Weitere Festsetzungen:

Gemäß § 88 b Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung wird auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2025 verzichtet.

Stolpen, den 22.07.2025

(Hirdina / Bürgermeister)