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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2026
Allgemeine Informationen
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Bericht von der Stadtratssitzung am 18.06.2026

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 28.04.2026

Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 6. öffentlichen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2026. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist.

SR Lesch stellt den Antrag zur Absetzung des TOP 12, da es noch Klärungsbedarf gibt.

Der Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen bestätigt.

Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.

TOP 2

Beratung und Beschlussfassung – Neufassung der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Stadt Stolpen

Über die Satzung wurde bereits in der Stadtratssitzung vom 26.05.2026 beraten. Daraufhin wurden die jährlichen Kosten in der Kalkulation noch einmal überarbeitet.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Feuerwehrkostenersatzsatzung rückwirkend zum 01.01.2026.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.

Die Satzung ist in dieser Ausgabe unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abgedruckt.

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung – Haushaltssatzung der Stadt Stolpen für das Haushaltsjahr 2026

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 wurde vom 13. Mai 2026 bis 26. Mai 2026 öffentlich ausgelegt.

Einwohner und Abgabepflichtige hatten für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit Einwendungen zu erheben. Das Einwendungsrecht wurde nicht in Anspruch genommen.

Die Haushaltssatzung ist vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Vorstellung und Beratung erfolgte in der Sitzung am 26.05.2026.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.

TOP 4

Beratung und Beschlussfassung – Teilnahme am Projektaufruf 2026 - Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Projektaufruf Schwimmbäder“

Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2026 Programmmittel in Höhe von 250 Millionen Euro im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ speziell für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt und dienen der Förderung überjähriger investiver Projekte. Vorgesehen sind Projektlaufzeiten von bis zu sechs Jahren.

Für das Erlernen und den Erhalt der Schwimmfähigkeit, für die Gesunderhaltung der Bevölkerung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind Schwimmbäder von besonderer Bedeutung. Jedoch besteht bei vielen Schwimmbädern erheblicher Sanierungsbedarf. Das Bundesprogramm Schwimmbäder zielt darauf ab, Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei Hallen- und Freibädern zu unterstützen.

Fördergegenstand sind öffentlich zugängliche kommunale Schwimmbäder sowie deren typische Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Gefördert werden deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung, was auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit umfasst.

Die Projekte müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Die Auswahl der zu fördernde Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt Teilnahme am Projektaufruf 2026 - Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Projektaufruf Schwimmbäder für die Sanierung des Schwimmbeckens im Stadtbad Stolpen.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

TOP 5

Beratung und Beschlussfassung – Einziehung einer Teilstrecke des Bahnhofsweges am unbeschrankten Bahnübergang bei Bahn-km 7,139 in Langenwolmsdorf

Die DB InfraGO AG (ehem. DB Netz AG) beabsichtigt, den ungenutzten Bahnübergang bei Bahnkilometer 7,139 der Eisenbahnstrecke Neustadt (Sachsen) – Dürrröhrsdorf (Weißig-Bühlau) ersatzlos zurückzubauen. Der Bahnübergang befindet sich ca. 140 m westlich des Haltepunktes Langenwolmsdorf Mitte. Der Bahnübergang ist technisch nicht gesichert. Er verband ursprünglich die Ortslage mit den landwirtschaftlichen Flächen südlich der Bahnstrecke. Er weist seit über 20 Jahren keinerlei Verkehrsbedeutung mehr auf, eine Zufahrt zu den Feldern erfolgt nicht mehr. Öffentlicher Straßen- oder Fußgängerverkehr über den Bahnübergang findet nicht mehr statt. Unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenminimierung plant die DB InfraGO AG den Bahnübergang ersatzlos zu beseitigen.

Gemäß § 6 Abs. 2 SächsStrG kann die Stadt Stolpen als zuständige Behörde über die Widmung einer Straße für den öffentlichen Verkehr verfügen, wenn es sich dabei um eine Ortsstraße handelt. Gemäß § 8 SächsStrG sollen Straßen (Straßenstücke) eingezogen werden, wenn sie keine öffentliche Verkehrsbedeutung mehr haben oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.

Alle rechtlichen Voraussetzungen bezüglich der Einziehung einer Teilstrecke des Bahnhofsweges sind erfüllt, da die Stadt Stolpen Eigentümerin des betroffenen Flurstückes 229/10 der Gemarkung Langenwolmsdorf ist und Dritte keine Ansprüche an dem Straßenflurstück haben.

Das Verfahren zur Einziehung einer Teilstrecke des Bahnhofsweges soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 durchgeführt werden. Die Einziehung ist frühestens ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung der Verfügung wirksam.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Einziehung einer Teilstrecke des Bahnhofsweges (Flurstück 229/10, Gemarkung Langenwolmsdorf) am unbeschrankten Bahnübergang bei Bahn-km 7,139 in Langenwolmsdorf.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.

TOP 6

Beratung und Beschlussfassung – Verkauf Bauhof - An den Stadtscheunen 8 mit den Flurstücken 484/2 und 502/6 sowie T. v. 484/4, 495/2 und 502/7 der Gemarkung Stolpen

Die Stadt Stolpen beabsichtigt das Gebäude des jetzigen Bauhofes meistbietend zum Verkauf auszuschreiben. Mit dem Erwerb des Baustoffcenters in Stolpen wird die Immobilie nicht mehr benötigt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Bauhofes - An den Stadtscheunen 8 mit den Flurstücken 484/2 und 502/6 sowie T. v. 484/4, 495/2 und 502/7 der Gemarkung Stolpen zu einem Mindestgebot von 200.000,00 €.

Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung bestätigt.

TOP 7

Beratung und Beschlussfassung – Verkauf „An den Stadtscheunen 9“ mit dem Flurstück 494 der Gemarkung Stolpen

Die Stadt Stolpen beabsichtigt die Stadtscheunen meistbietend zum Verkauf auszuschreiben. Mit dem Erwerb des Baustoffcenters in Stolpen werden die Lagerkapazitäten in den Stadtscheunen vom Bauhof nicht mehr benötigt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstücks 494 der Gemarkung Stolpen mit der darauf befindlichen Stadtscheune 9 zu einem Mindestgebot von 60.000,00 €.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

TOP 8

Beratung und Beschlussfassung – Verkauf „An den Stadtscheunen 17“ mit dem Flurstück 498 der Gemarkung Stolpen

Die Stadt Stolpen beabsichtigt die Stadtscheunen meistbietend zum Verkauf auszuschreiben. Mit dem Erwerb des Baustoffcenters in Stolpen werden die Lagerkapazitäten in den Stadtscheunen vom Bauhof nicht mehr benötigt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstücks 498 der Gemarkung Stolpen mit der darauf befindlichen Stadtscheune 17 zu einem Mindestgebot von 40.000,00 €.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.

TOP 9

Beratung und Beschlussfassung – Verkauf „An den Stadtscheunen 18/19“ mit den Flurstücken 497 und 496 der Gemarkung Stolpen

Die Stadt Stolpen beabsichtigt die Stadtscheunen meistbietend zum Verkauf auszuschreiben. Mit dem Erwerb des Baustoffcenters in Stolpen werden die Lagerkapazitäten in den Stadtscheunen vom Bauhof nicht mehr benötigt.

Beschluss

Die Stadt Stolpen beabsichtigt die Stadtscheunen meistbietend zum Verkauf auszuschreiben. Mit dem Erwerb des Baustoffcenters in Stolpen werden die Lagerkapazitäten in den Stadtscheunen vom Bauhof nicht mehr benötigt.

Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.

TOP 10

Beratung und Beschlussfassung – Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 99/13 der Gemarkung Lauterbach

Die Stadt Stolpen beabsichtigt eine Teilfläche des Flurstücks 99/13 der Gemarkung Lauterbach mit einer Größe von ca. 1.144 m² meistbietend zum Verkauf auszuschreiben.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 99/13 der Gemarkung Lauterbach mit einer Größe von ca. 1.144 m² zu einem Mindestgebot von 63.000,00 €.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

TOP 11

Beratung und Beschlussfassung – Verkauf von Teilflächen der Flurstücke 99/13 und 104 der Gemarkung Lauterbach

Die Stadt Stolpen beabsichtigt jeweils eine Teilfläche der Flurstücke 99/13 und 104 der Gemarkung Lauterbach mit einer Gesamtgröße von ca. 827 m² meistbietend zum Verkauf auszuschreiben.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Verkauf von jeweils einer Teilfläche der Flurstücke 99/13 und 104 der Gemarkung Lauterbach mit einer Gesamtgröße von ca. 827 m² zu einem Mindestgebot von 45.500,00 €.

Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.

TOP 12

Beratung und Beschlussfassung – Verkauf des Flurstücks 825 der Gemarkung Rennersdorf

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

TOP 13

Beratung und Beschlussfassung – Stellungnahme der Stadt Stolpen zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Die Stadt Stolpen beteiligt sich am laufenden Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung Oberes Elbtal/Osterzgebirge.

Die vorliegende Planung führt im Gebiet der Stadt Stolpen zu einer außergewöhnlich hohen Konzentration von Windvorranggebieten. Nach Auffassung der Stadt überschreitet die vorgesehene Flächenkulisse das Maß einer ausgewogenen und verhältnismäßigen Lastenverteilung innerhalb der Planungsregion.

Die Planung hat erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die naturräumlichen Strukturen, die historische Kulturlandschaft sowie die zukünftige Entwicklung der Stadt Stolpen und ihrer Ortsteile als Wohn-, Erholungs- und Tourismusstandort.

Der Stadtrat hält daher eine deutliche Reduzierung der vorgesehenen Vorranggebiete sowie eine gerechtere Verteilung der Flächenbeiträge innerhalb der Planungsregion für erforderlich.

Beschluss

1.

Der Stadtrat der Stadt Stolpen stellt fest, dass die im Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung Oberes Elbtal/Osterzgebirge vorgesehene Flächenkulisse für das Gebiet der Stadt Stolpen in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung nicht akzeptabel ist.

Der Stadtrat sieht insbesondere

 

die überproportionale Belastung der Stadt Stolpen im Vergleich zu anderen Kommunen der Planungsregion,

 

die Ausbildung einer Verdichtungszone mit mehreren großflächigen Windvorranggebieten,

 

die räumliche Zerschneidung des Stolpener Landes,

 

die Beeinträchtigung von Natur, Landschaftsbild und Kulturlandschaft,

 

die Gefährdung der historischen und touristischen Bedeutung der Burg Stolpen,

 

die Auswirkungen auf Wohnqualität, Identifikation der Bevölkerung sowie die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende

 

als kritisch an.

 

Der Stadtrat fordert eine deutliche Verringerung der vorgesehenen Vorranggebiete im Gebiet der Stadt Stolpen sowie eine gerechtere Verteilung der Flächenlasten innerhalb der Planungsregion.

2.

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Stolpen zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung Oberes Elbtal/ Osterzgebirge.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Stellungnahme fristgerecht beim Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge einzureichen sowie die darin enthaltenen Positionen und Forderungen gegenüber den zuständigen Behörden und politischen Entscheidungsträgern zu vertreten.

 

Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen bestätigt.

Im TOP 14/15 wurden die Anfragen der Bürger und Stadträte behandelt.

Die Stadtratssitzung endete gegen 19:50 Uhr.

Rosner
Büro Bürgermeister