Variante 2 - Eingabe Planzahlen
Stadtverwaltung Stolpen
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 18.06.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| im Ergebnishaushalt mit dem | |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 12.998.400,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 14.062.300,00 EUR |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -1.063.900,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 550.000,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 65.000,00 EUR |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 485.000,00 EUR |
| - | Gesamtergebnis auf -578.900,00 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 783.400,00 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0,00 EUR |
| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf 204.500,00 EUR |
| im Finanzhaushalt mit dem | |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.455.200,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.709.300,00 EUR |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -254.100,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.174.500,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.348.100,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -173.600,00 EUR |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -427.700,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.580.000,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.190.000,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 390.000,00 EUR |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf -37.700,00 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 700.000,00 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitonsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird auf 300.000,00 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen 1.500.000,00 EUR
in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt.
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 310,00 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365,00 v.H.
für die baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) auf - v.H.
für die Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) auf - v.H.
Gewerbesteuer auf 395,00 v.H.
Weitere Festsetzungen:
Gemäß § 88 b Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung wird auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2026 verzichtet.
Stolpen, den 17.07.2026