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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 9/2025
Allgemeine Informationen
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Das Ordnungsamt informiert: Abholung und Ausgabe Bewohnerparkkarten für 2026

Der September steht in der Tür und wie jedes Jahr ist es für viele Stolpener Einwohner Zeit, einen neuen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Ab sofort, können Sie den Antrag zusammen mit einer Kopie von Personalausweis und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Rathaus persönlich, postalisch oder per Briefkasteneinwurf abgeben. Bei persönlicher Abgabe ist es ausreichend, Ausweis und Fahrzeugschein im Original vorzulegen.

Sie können wie 2025 zwischen zwei Parkzonen auswählen.

Parkzone 1: Am Graben, Unterm Schloss

Parkzone 2: Vorwerk, Am Kirchberg und Rudolf-Breitscheid-Straße

Im Dezember können die neuen Ausweise gegen Barzahlung zu den Sprechzeiten im Rathaus abgeholt werden. Bei Zahlung per Abbuchung vom Konto werden die Karten auf dem Postweg versandt.

Bitte beachten Sie selbständig das Ablaufdatum der Parkkarte, eine automatische Verlängerung oder separate Erinnerung unsererseits kann nicht erfolgen. Wer es versäumt hat, die Karte zu beantragen, kann das im Rathaus unproblematisch nachholen. Den Antrag dazu finden Sie im Rathaus, online im PDF-Format unter www.stolpen.de-Leben-Bürgerservice-Formulare oder digital bei Amt24.

Das Ordnungsamt