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Stolpner Anzeiger - Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Elternbeiträge ab dem 01. Januar 2027 in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Stolpen

Entsprechend der Festlegungen des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen und der Elternbeitragssatzung der Stadt Stolpen sowie auf Grundlage der Bekanntmachung der durchschnittlichen Personal- und Sachkosten eines Platzes je Einrichtungsart für das Jahr 2025 ergibt sich die Höhe der Elternbeiträge für das Jahr 2027:

Vollbetreuung

Familien

 

Alleinerziehend

 

 

1. Kind

2. Kind

3. Kind

1. Kind

2. Kind

3. Kind

Kinderkrippe

356,00 €

320,00 €

260,00 €

350,00 €

314,00 €

254,00 €

Kindergarten

182,50 €

170,50 €

110,50 €

176,50 €

164,50 €

104,50 €

Hort 6 Std.

110,00 €

101,00 €

74,00 €

107,00 €

98,00 €

71,00 €

Hort 5 Std.

91,00 €

82,00 €

55,00 €

88,00 €

79,00 €

52,00 €

Halbtagsbetreuung (50 % der Vollbetreuung)

 

Familien

 

Alleinerziehende

 

1. Kind

2. Kind

3. Kind

1. Kind

2. Kind

3. Kind

Kinderkrippe

178,00 €

160,00 €

130,00 €

175,00 €

157,00 €

127,00 €

Kindergarten

91,25 €

85,25 €

55,25 €

88,25 €

82,25 €

52,25 €

Die Kostensteigerung ergibt sich primär aus deutlich gestiegenen laufenden Aufwendungen, vor allem im Personal- und Energiesektor, welche infolge der rückläufigen Kinderzahlen pro Kopf auf die verbleibenden Einheiten verteilt werden.

Hirdina
Bürgermeister