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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 1/2026
Mitteilungen des Amtes
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Hundehalterinnen und Hundehalter aufgepasst: Jetzt Ihren Hund beim Ordnungsamt anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie nach der Anschaffung bzw. nach Zuzug verpflichtet, diesen in der örtlichen Kommune ordnungsbehördlich anzumelden.

Darüber hinaus wurden mehrere neue Pflichten eingeführt:

Anzeigepflicht für alle Hunde: Halterinnen und Halter müssen ihren Hund bei der örtlichen Ordnungsbehörde anmelden und Nachweise wie Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer vorlegen.

Obligatorische Kennzeichnungspflicht: Alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen müssen mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet werden. Diese Regelung gilt nun einheitlich für alle Hunde.

Pflicht zur Beseitigung von Verunreinigungen: Landesweit müssen Hundehalterinnen und Hundehalter dafür Sorge tragen, dass durch ihre Hunde verursachte Verunreinigungen beseitigt werden.

Zur Anmeldung ist das dafür vorgesehene Formular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und an das Amt Lieberose/Oberspreewald zu übermitteln. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das beigefügte Dokument. Dieses finden Sie auch auf der Homepage des Amtes Lieberose/Oberspreewald.

Ihr Ordnungsamt