Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie nach der Anschaffung bzw. nach Zuzug verpflichtet, diesen in der örtlichen Kommune ordnungsbehördlich anzumelden.
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| Darüber hinaus wurden mehrere neue Pflichten eingeführt: | |
| • | Anzeigepflicht für alle Hunde: Halterinnen und Halter müssen ihren Hund bei der örtlichen Ordnungsbehörde anmelden und Nachweise wie Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer vorlegen. |
| • | Obligatorische Kennzeichnungspflicht: Alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen müssen mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet werden. Diese Regelung gilt nun einheitlich für alle Hunde. |
| • | Pflicht zur Beseitigung von Verunreinigungen: Landesweit müssen Hundehalterinnen und Hundehalter dafür Sorge tragen, dass durch ihre Hunde verursachte Verunreinigungen beseitigt werden. |
Zur Anmeldung ist das dafür vorgesehene Formular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und an das Amt Lieberose/Oberspreewald zu übermitteln. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das beigefügte Dokument. Dieses finden Sie auch auf der Homepage des Amtes Lieberose/Oberspreewald.