Lage der Flurstücke
Luftbild der Flurstücke
Das Amt Lieberose/Oberspreewald, als gesetzlicher Vertreter gem. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB, beabsichtigt nachfolgende Liegenschaften zum Höchstgebot zu veräußern:
Gemarkung Alt Zauche, Flur 9, Flurstücke 378 und 379
Die o.g. Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 17.503 m² sollen zusammen veräußert werden; sind nicht bebaut und befinden sich laut Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde
Alt Zauche-Wußwerk im Außenbereich.
Die Liegenschaften befindet sich in der Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk, liegen im Biosphärenreservat Spreewald und sind im Liegenschaftskataster mit folgenden Nutzungsarten hinterlegt:
| - | Gemarkung Alt Zauche, Flur 9, Flurstück 378, Größe: 402 m² | |
|
| Lagehinweis: „Außerhalb der Ortslage“ | |
|
| Nutzungsart: | 402 m² - Landwirtschaft |
| - | Gemarkung Alt Zauche, Flur 9, Flurstück 379, Größe: 17.101 m² | |
|
| Lagehinweis: | „Außerhalb der Ortslage“ |
|
| Nutzungsart: | 16.891 m² - Landwirtschaft |
|
|
| 202 m² - Unland/vegetationslose Fläche |
|
|
| 8 m² - Weg |
Als Anlage zu dieser Interessenbekundung sind Kartenwerke der Flurstücke beigefügt (siehe Anlage).
Als Mindestgebot wird der Bodenrichtwert von 1,33 €/m² für Weg, 0,30 €/m² für Unland/vegetationslose Fläche und 0,55 €/m² für Landwirtschaft im Spreewald angegeben.
Somit ergibt sich ein Mindestgebot in Höhe von insgesamt 9.582,39 €.
Ihr Kaufangebot senden Sie bitte bis zum 05.11.2024, 10.00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung:
Interessenbekundung/Angebot
Grundstücke - Gemarkung Alt Zauche, Flur 9, Flurstücke 378 und 379
| an das | Amt Lieberose/Oberspreewald |
|
| Amt für Bildung/Kultur und Bauwesen |
|
| Kirchstraße 11 |
|
| 15913 Straupitz (Spreewald) |
Bei Abgabe eines Gebotes von Unternehmen ist den Unterlagen ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister beizufügen.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Bestimmungen der VOL/VOB finden keine Anwendung. Das Amt Lieberose/Oberspreewald behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis zu erkennen ist.
Eine Veräußerung/Anpassung des Gebotspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und / bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages.
Anfragen zum Grundstück werden unter Tel.-Nr.: 035475 86353 beantwortet.