Lage des Flurstücks
Luftbild des Flurstücks
Das Amt Lieberose/Oberspreewald, als gesetzlicher Vertreter gem. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB, beabsichtigt nachfolgende Liegenschaft zum Höchstgebot zu veräußern:
Gemarkung Straupitz, Flur 8, Flurstück 26
Das o.g. Grundstück hat eine Größe von 2.581 m² und ist nicht bebaut. Die Liegenschaft befindet sich in der Gemeinde Straupitz (Spreewald), laut Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Straupitz (Spreewald) im Außenbereich; Lagehinweis: „Quai“ im Biosphärenreservat Spreewald.
Das Flurstück ist im Liegenschaftskataster mit folgender Nutzungsart:
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| 2.581 m² - | Landwirtschaft |
hinterlegt.
Als Anlage zu dieser Interessenbekundung sind Kartenwerke des Flurstückes beigefügt (siehe Anlage).
Als Mindestgebot wird der Bodenrichtwert von 0,55 €/m² für Landwirtschaft im Spreewald angegeben.
Somit ergibt sich ein Mindestgebot in Höhe von 1.419,55 €.
Ihr Kaufangebot senden Sie bitte bis zum 05.11.2024, 10.00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung:
Interessenbekundung/Angebot
Grundstück - Gemarkung Straupitz, Flur 8, Flurstück 26
| an das | Amt Lieberose/Oberspreewald |
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| Amt für Bildung/Kultur und Bauwesen |
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| Kirchstraße 11 |
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| 15913 Straupitz (Spreewald) |
Bei Abgabe eines Gebotes von Unternehmen ist den Unterlagen ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister beizufügen.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Bestimmungen der VOL/VOB finden keine Anwendung. Das Amt Lieberose/Oberspreewald behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis zu erkennen ist.
Eine Veräußerung/Anpassung des Gebotspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und / bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages.
Anfragen zum Grundstück werden unter Tel.-Nr.: 035475 86353 beantwortet.