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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beschlüsse aus der 15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neu Zauche vom 31.08.2023

Öffentlicher Teil

TOP 05)

Beschluss (Nr. 0014/23)

Satzung der Gemeinde Neu Zauche zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Nördlicher Spreewald“ für das Kalenderjahr 2022

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich den Entwurf der Satzung der Gemeinde Neu Zauche zur Umlage des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Nördlicher Spreewald“ für das Kalenderjahr 2022 in der vorliegenden Fassung.

TOP 06)

Beschluss (Nr. 0015/23)

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neu Zauche beschließt einstimmig den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung.

TOP 07)

Beschluss (Nr. 0016/23)

Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Neu Zauche

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig gemäß § 82 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den verkürzt geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Neu Zauche für das Jahr 2018.

TOP 08)

Beschluss (Nr. 0017/23)

Entlastung des Amtsdirektors zum Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Neu Zauche

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Entlastung des Amtsdirektors gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf auf der Grundlage der verkürzt geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnungen der Gemeinde Neu Zauche für das Haushaltsjahr 2018.

TOP 09)

Beschluss (Nr. 0018/23)

Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Neu Zauche

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig gemäß § 82 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den verkürzt geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Neu Zauche für das Jahr 2019.

TOP 10)

Beschluss (Nr. 0019/23)

Entlastung des Amtsdirektors zum Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Neu Zauche

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Entlastung des Amtsdirektors gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf auf der Grundlage der verkürzt geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnungen der Gemeinde Neu Zauche für das Haushaltsjahr 2019.

TOP 11)

Beschluss (Nr. 0020/23)

Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Neu Zauche

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig gemäß § 82 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Neu Zauche für das Jahr 2020.

TOP 12)

Beschluss (Nr. 0021/23)

Entlastung des Amtsdirektors zum Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Neu Zauche

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Entlastung des Amtsdirektors gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf auf der Grundlage der verkürzt geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnungen der Gemeinde Neu Zauche für das Haushaltsjahr 2020.

TOP 13)

Beschluss (Nr. 0022/23)

Änderung von Hausnummern in der Schloßstraße in 15913 Neu Zauche

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neu Zauche beschließt einstimmig die Umnummerierung von Hausnummern in der Schloßstraße in 15913 Neu Zauche gemäß Anlage 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die betreffenden Grundstückseigentümer über die Änderung der Hausnummer in Kenntnis zu setzen.

TOP 14)

Beschluss (Nr. 0023/23)

Verkauf - Teilfläche des Flurstückes 229, Flur 2, Gemarkung Caminchen und Teilfläche des Flurstückes 207, Flur 1, Gemarkung Caminchen sowie Flurstück 61, Flur 2, Gemarkung Caminchen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neu Zauche beschließt einstimmig die Teilfläche des Flurstückes 229, Flur 2, Gemarkung Caminchen, die Teilfläche des Flurstückes 207, Flur 1, Gemarkung Caminchen und das Flurstück 61, Flur 2, Gemarkung Caminchen zum aktuellen Bodenrichtwert für das Dorfgebiet in Caminchen (derzeit 20,00 €/m²) zu veräußern. Der derzeitige Mindestverkaufspreis beträgt ca. 9.880,00 €. Es handelt sich um Flächen der vorbenannten Flurstücke, welche vom Antragsteller zur Bereinigung der Überbauung/Einfriedung benötigt werden.

Eine Veräußerung/Anpassung des Mindestverkaufspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und/bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages.

TOP 15)

Beschluss (Nr. 0024/23)

Verkauf - Flurstück 7/24, Flur 2, Gemarkung Briesensee

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neu Zauche beschließt einstimmig das Flurstück 7/24, Flur 2, Gemarkung Briesensee zu einem Mindestverkaufspreis von ca. 1640 € auf Grundlage des aktuellen Bodenrichtwertes, derzeit 20,00 €/m², für das Dorfgebiet Briesensee zu veräußern.

Die Antragsteller benötigen das Flurstück um die vorhandene Überbausituation zu bereinigen.

Eine Anpassung des Mindestverkaufspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und / bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages.

TOP 19)

Beschluss (Nr. 0028/23)

Verkauf - Flurstück 579, Flur 3, Gemarkung Neu Zauche

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neu Zauche beschließt einstimmig das gemeindeeigene Flurstück 579, Flur 3, Gemarkung Neu Zauche zu veräußern. Als derzeitigen Mindestgebotspreis wird der Bodenrichtwert für gemischte Baufläche im Außenbereich von Neu Zauche (derzeit 10 €/m²) und der Preis gemäß Wertgutachten (für die baulichen Anlagen) angesetzt.

Eine Veräußerung/Anpassung des Mindestgebotspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg) wie auch unter Berücksichtigung der Runderlässe, welche in Verbindung mit der GO, GenehmFV und der BbgKVerf stehen.

Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und/bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages.