| Öffentlicher Teil | |
| TOP 05) | Beschluss (Nr. 0008/23) |
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| Satzung der Gemeinde Straupitz (Spreewald) zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Nördlicher Spreewald“ und „Oberland Calau“ für das Kalenderjahr 2022 |
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| Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Entwurf der Satzung der Gemeinde Straupitz (Spreewald) zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Nördlicher Spreewald“ und „Oberland Calau“ für das Kalenderjahr 2022 in der vorliegenden Fassung. |
| TOP 06) | Beschluss (0009/23) |
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| Verkauf - Flurstücke 70, 72/4, Flur 5, Gemarkung Straupitz und Teilfläche des Flurstückes 55, Flur 5, Gemarkung Straupitz |
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Straupitz (Spreewald) beschließt einstimmig die gemeindeeigenen Flurstücke 70, 72/4, Flur 5, Gemarkung Straupitz und eine Teilfläche des Flurstückes 55, Flur 5, Gemarkung Straupitz zu veräußern. Als derzeitigen Mindestgebotspreis wird der Bodenrichtwert für gemischte Baufläche in Straupitz (derzeit 40 €/m²) angesetzt. |
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| Der Verkauf der Flurstücksflächen soll über ein Bieterverfahren an den Höchstbietenden erfolgen. Das Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung ist der Gemeindevertretung der Gemeinde Straupitz (Spreewald) entsprechend zur Beschlussfindung vorzulegen. |
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| Eine Veräußerung/Anpassung des Mindestgebotspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und / bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages. |
| TOP 07) | Beschluss (Nr. 0010/23) |
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| Verkauf - Flurstück 78, Flur 5, Gemarkung Straupitz |
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Straupitz (Spreewald) beschließt einstimmig das gemeindeeigene Flurstück 78, Flur 5, Gemarkung Straupitz zu veräußern. Als derzeitigen Mindestgebotspreis wird der Bodenrichtwert für gemischte Baufläche in Straupitz (derzeit 40 €/m²) angesetzt. |
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| Der Verkauf der Flurstücksfläche soll über ein Bieterverfahren an den Höchstbietenden erfolgen. Das Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung ist der Gemeindevertretung der Gemeinde Straupitz (Spreewald) entsprechend zur Beschlussfindung vorzulegen. |
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| Eine Veräußerung/Anpassung des Mindestgebotspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und / bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages. |