Lage der Flurstücke
Das Amt Lieberose/Oberspreewald, als gesetzlicher Vertreter gem. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB, beabsichtigt nachfolgende Liegenschaften zum Höchstgebot zu veräußern:
Gemarkung Straupitz, Flur 1, Flurstück 368
Gemarkung Straupitz, Flur 2, Flurstück 204
Gemarkung Straupitz, Flur 5, Flurstück 150
Die o.g. Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 17.410 m² sollen zusammen veräußert werden; sind nicht bebaut und befinden sich laut Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Straupitz (Spreewald) im Außenbereich.
Die Liegenschaften befindet sich in der Gemeinde Straupitz (Spreewald); und sind im Liegenschaftskataster mit folgenden Nutzungsarten hinterlegt:
| - | Gemarkung Straupitz, Flur 1, Flurstück 368, Größe: 710 m² | |
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| Lagehinweis: | „Stuckow“ |
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| Nutzungsart: | 710 m² - Landwirtschaft |
| - | Gemarkung Straupitz, Flur 2, Flurstück 204, Größe: 2.400 m² | |
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| Lagehinweis: | „Wete“ |
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| Nutzungsart: | 2.400 m² - Landwirtschaft |
| - | Gemarkung Straupitz, Flur 5, Flurstück 150, Größe: 14.300 m² | |
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| Lagehinweis: | „Cottbuser Straße“ - Biosphärenreservat Spreewald |
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| Nutzungsart: | 14.256 m² - Landwirtschaft |
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| 44 m² - Weg |
Als Anlage zu dieser Interessenbekundung sind Kartenwerke der Flurstücke beigefügt (siehe Anlage).
Als Mindestgebot wird der Bodenrichtwert von 1,33 €/m² für Weg und 0,55 €/m² für Landwirtschaft im Spreewald angegeben.
Somit ergibt sich ein Mindestgebot in Höhe von insgesamt 9.609,82 €.
Ihr Kaufangebot senden Sie bitte bis zum 04.12.2024, 10.00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung:
Interessenbekundung/Angebot
Grundstück - Gemarkung Straupitz, Flur 1, Flurstück 368
Grundstück - Gemarkung Straupitz, Flur 2, Flurstück 204
Grundstück - Gemarkung Straupitz, Flur 5, Flurstück 150
| an das | Amt Lieberose/Oberspreewald |
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| Amt für Bildung/Kultur und Bauwesen |
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| Kirchstraße 11 |
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| 15913 Straupitz (Spreewald) |
Bei Abgabe eines Gebotes von Unternehmen ist den Unterlagen ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister beizufügen.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Bestimmungen der VOL/VOB finden keine Anwendung. Das Amt Lieberose/Oberspreewald behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis zu erkennen ist.
Eine Veräußerung/Anpassung des Gebotspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und / bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages.
Anfragen zum Grundstück werden unter Tel.-Nr.: 035475 86353 beantwortet.