Titel Logo
Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 12/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Lieberose für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.10.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

2024

2025

ordentlichen Erträge auf

2.901.100 EUR

2.982.100 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf

3.065.600 EUR

3.034.000 EUR

außerordentlichen Erträge auf

65.000 EUR

0 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf

35.800 EUR

0 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

3.064.700 EUR

2.941.000 EUR

Auszahlungen auf

2.828.600 EUR

3.130.500 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

2.700.200 EUR

2.758.400 EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

2.782.000 EUR

2.733.100 EUR

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

364.500 EUR

182.600 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

11.300 EUR

353.000 EUR

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

35.300 EUR

44.400 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven

0 EUR

0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

0 EUR

0 EUR

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern, die in der gesonderten Hebesatzsatzung vom 28.11.2016 festgesetzt worden sind,

betragen:

2024

2025

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe(Grundsteuer A)

290 v. H.

290 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v. H.

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

360 v. H.

360 v.H.

§ 5

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 EUR (2024) und 5.000 EUR (2025) festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 5.000 EUR (2024) und 5.000 EUR (2025) festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 10.000 EUR (2024) und 10.000 EUR (2025) festgesetzt.

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Entstehung eines Fehlbetrages auf 20.000 EUR und

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 15.000 EUR

festgesetzt.

_________________________________________________________________________

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für jeden zur Einsicht, während der öffentlichen

Sprechzeiten, in den Verwaltungsgebäuden

15913 Straupitz (Spreewald), Kirchstraße 11 – Kämmerei -

15868 Lieberose, Markt 4 – Hauptamt -

aus.

Die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.

__________________________________________________________________________________________

Straupitz (Spreewald), den 30.10.2024

gez. Chilla
amtierende Amtsdirektorin