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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 12/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.10.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

2024

2025

ordentlichen Erträge auf

915.000 EUR

1.022.600 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf

1.003.700 EUR

1.016.800 EUR

außerordentlichen Erträge auf

46.200 EUR

0 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf

12.900 EUR

0 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

956.900 EUR

1.003.800 EUR

Auszahlungen auf

965.800 EUR

924.700 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2024

2025

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

315 v. H.

315 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

405 v. H.

405 v.H.

2.

Gewerbesteuer

330 v. H.

330 v.H.

§ 5

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 EUR (2024) und 5.000 EUR (2025) festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 5.000 EUR (2024) und 5.000 EUR (2025) festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 10.000 EUR (2024) und 10.000 EUR (2025) festgesetzt.

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Entstehung eines Fehlbetrages auf 20.000 EUR und

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 15.000 EUR

festgesetzt.

_________________________________________________________________________

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für jeden zur Einsicht, währen der öffentlichen

Sprechzeiten, in den Verwaltungsgebäuden

15913 Straupitz (Spreewald), Kirchstraße 11 – Kämmerei -

15868 Lieberose, Markt 4 – Hauptamt -

aus.

Die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Straupitz (Spreewald), den 23.10.2024

gez. Chilla
amtierende Amtsdirektorin