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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 13/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Neu Zauche für das Haushaltsjahre 2025 und 2026

Gemäß § 69 i.V. m. § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Neu Zauche vom 18.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird wie folgt festgesetzt:

Festsetzung

2025

2026

EUR

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Erträge

3.008.200

2.042.300

Aufwendungen

2.570.400

2.607.500

davon:

ordentliche Erträge

2.920.200

2.042.300

ordentliche Aufwendungen

2.553.500

0

außerordentliche Erträge

88.000

0

außerordentliche Aufwendungen

16.900

0

Gesamtergebnis

437.800

-565.200

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen

2.977.100

2.025.800

Auszahlungen

2.798.400

2.655.500

davon:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.824.400

1.955.300

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.359.800

2.409.600

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

152.700

70.500

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

195.600

245.900

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

0

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

243.000

0

Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln

178.700

-629.700

§ 2

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen.

§ 3

Steuerart

Festsetzung v.H.

2025

2026

1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

280

280

2. Grundsteuer B (Grundstücke)

369

369

3. Gewerbesteuer

300

300

§ 4

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 5

Ein Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht festgesetzt.

§ 6

1.

Die Wertgrenzen ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Erhöhung des geplanten Fehlbetrages im laufenden Haushaltsjahr auf 20.000 EUR (2025) und 20.000 EUR (2026) und

2.

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 15.000 EUR (2025) und 15.000 (2026) festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 EUR (2025) und 5.000 EUR (2026) festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 5.000,00 EUR (2025) und 5.000,00 EUR (2026) festgesetzt.

4.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen wird auf 10.000 EUR (2025) und 10.000 EUR (2026) festgesetzt.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für jeden zur Einsicht, während der öffentlichen Sprechzeiten in den Verwaltungsgebäuden

15913 Straupitz (Spreewald), Kirchstraße 11 – Kämmerei –

15868 Lieberose, Markt 4 – Hauptamt –

aus.

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Straupitz (Spreewald), den 19.12.2025

gez. Grunow
Amtsdirektor