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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 13/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung 2025 Str - Bekanntmachung

Gemäß § 69 i.V. m. § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.09.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird wie folgt festgesetzt:

Festsetzung

2025

2026

EUR

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Erträge

2.416.800

1.999.400

Aufwendungen

2.467.300

2.271.600

davon:

ordentliche Erträge

1.999.100

1.999.400

ordentliche Aufwendungen

2.421.500

2.271.600

außerordentliche Erträge

417.700

0

außerordentliche Aufwendungen

45.800

0

Gesamtergebnis

-50.500

-272.200

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen

2.363.500

1.961.700

Auszahlungen

2.323.800

2.225.700

davon:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.887.800

1.885.300

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.243.400

2.085.500

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

475.700

76.400

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

3.500

77.500

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

0

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

76.900

62.700

Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln

39.700

-264.000

§ 2

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen

§ 3

Steuerart

Festsetzung v.H.

2025

2026

1.

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

310

310

2.

Grundsteuer B (Grundstücke)

470

470

3.

Gewerbesteuer

316

316

§ 4

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 5

Ein Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht festgesetzt.

§ 6

1.

Die Wertgrenzen ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Erhöhung des geplanten Fehlbetrages im laufenden Haushaltsjahr auf 20.000 EUR (2025) und 20.000 EUR (2026) und

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 15.000 EUR (2025) und 15.000 (2026) festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 EUR (2025) und 5.000 EUR (2026) festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 5.000 EUR (2025) und 5.000 EUR (2026) festgesetzt.

4.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen. wird auf 10.000 EUR (2025) und 10.000 EUR (2026) festgesetzt.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für jeden zur Einsicht, während der öffentlichen Sprechzeiten in den Verwaltungsgebäuden

15913 Straupitz (Spreewald), Kirchstraße 11 – Kämmerei –

15868 Lieberose, Markt 4 – Hauptamt –

aus.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Straupitz (Spreewald), den 18.12.2025

gez. Grunow
Amtsdirektor