Landkreis Dahme-Spreewald
Der Landrat
Information des Landkreises Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) in der jeweils gültigen Fassung
Im Amt Lieberose/Oberspreewald,
Gemeinde: Spreewaldheide,
Gemarkung: Sacrow, Flur 2 — Az.: 22_62_60_0105
Gemeinde: Spreewaldheide,
Gemarkung: Sacrow, Flur 4 — Az.: 22_62_60_0106
wurden Arbeiten zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters (Aktualisierung der Nutzungsarten und der Lagebezeichnungen) durchgeführt.
Die Arbeiten zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters sind regelmäßig erforderlich, um die Qualität des Liegenschaftskatasters als öffentliches raumbezogenes Geoinformationssystem nach § 5 Absatz 1 des BbgVermG sicherzustellen. Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 3 BbgVermG können die veränderten Teile der Liegenschaftskarte durch Offenlegung bekannt gegeben werden.
Die Offenlegung erfolgt in den Diensträumen der Katasterbehörde Dahme-Spreewald, Reutergasse 12, Erdgeschoss, Raum 151 in 15907 Lübben.
Die Einsichtnahme ist im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Vom 13. Februar 2023 bis 13. März 2023