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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Byhleguhre-Byhlen

Amt Lieberose/Oberspreewald

Beschluss zur Aufstellung nach § 2 (1) BauGB „Flächennutzungsplan der Gemeinde Byhleguhre-Byhlen“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Byhleguhre-Byhlen hat in ihrer Sitzung am 16.08.2023 den Beschluss zur Aufstellung des „Flächennutzungsplans der Gemeinde Byhleguhre-Byhlen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Ziel der Planung:

Die Gemeinde Byhleguhre-Byhlen liegt unmittelbar im Einzugsgebiet des Spreewaldes, nahezu in Gänze des Biosphärenreservats Spreewald, und verfügt noch nicht über einen rechtskräftigen, flächendeckenden Flächennutzungsplan (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet.

Es soll auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung für das Gemeindegebiet ein FNP erarbeitet werden, um die städtebauliche Entwicklung und Flächennutzung zu steuern. Durch einen rechtskräftigen FNP wird eine sichere Planungsgrundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung und Ordnung innerhalb der Gemeinde Byhleguhre-Byhlen geschaffen.

Gleichbedeutend sind bereits erfolgte und zukünftig angedachte Planungen zur Orts- und Siedlungsentwicklung, insbesondere zum Wohnen und Gewerbe, zu integrieren und auch die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

Der Geltungsbereich des zukünftigen FNPs für die Gemeinde Byhleguhre-Byhlen erstreckt sich über eine Fläche von 35,5 km² (35.500 ha) und schließt sowohl die Ortsteile Byhleguhre und Byhlen als auch die bewohnten Gemeindeteile Neu-Byhleguhre, Mühlendorf, Siedlung, Am See, Kaupen, Kokainz, Grobbe, Am Weinberg und Forsthaus ein.

Der Geltungsbereich ist im mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.

Straupitz (Spreewald), 09.01.2024

gez. Boschan
Amtsdirektor