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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beschlüsse

aus der 13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee vom 06. November 2023

Öffentlicher Teil

TOP 4)

Beschluss (Nr. 0027/23)

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee lehnt den Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer ab.

TOP 5)

Beschluss (Nr. 0028/23)

Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB - Errichtung einer Gemeinschaftssteganlage im Ortsteil Ressen-Zaue, vor dem Grundstück Zauer Seeweg 27

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee erteilt einstimmig gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB das Gemeindliche Einvernehmen zur Einrichtung einer privaten Gemeinschaftssteganlage im Ortsteil Ressen-Zaue, am Ufer vor dem Grundstück Zauer Seeweg 27.

TOP 6)

Beschluss (Nr. 0029/23)

Vergabe der Bauleistung - Errichtung einer Schwimmsteganlage, inklusive Lieferung, Genehmigungsplanung und Rückbau der alten Steganlage

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt mehrheitlich die Vergabe der Bauleistung Errichtung einer Schwimmsteganlage, inklusive Lieferung, Genehmigungsplanung und Rückbau der alten Steganlage mit einem Auftragsvolumen von 199.441,62 €.

Die Vergabe der Leistung erfolgt an die Firma Metallbau Müller GmbH aus Rechlin.

TOP 7)

Beschluss (Nr. 0030/23)

Zustimmung zur Eilentscheidung (Vergabe Planungsleistungen nach § 47 HOAI Leistungsbild für Verkehrsanlagen; straßenbegleitender Radweg entlang der B 320 zwischen Goyatz und Lamsfeld)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs.1 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 „Weinberg l“ im Ortsteil Goyatz.

TOP 8)

Beschluss (Nr. 0031/23)

Städtebaulicher Vertrag - Bebauungsplan Nr. 14 „Weinberg I“ im Ortsteil Goyatz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig der Eilentscheidung vom 16.08.2023 gemäß § 58 BbgKVerf zuzustimmen.

TOP 9)

Beschluss (Nr. 0032/23)

Verzicht auf Ausschreibung zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 27/5, Flur 3, Gemarkung Groß Liebitz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig den Verzicht auf Ausschreibung zum Verkauf der Teilfläche des Flurstückes 27/5, Flur 3, Gemarkung Groß Liebitz auf Basis der Arrondierungsfunktion für Abstandsflächen wie auch der Einfriedung/Stellplatzfläche und eine direkte Veräußerung an die Antragsteller (Eigentümer des Flurstückes 282, Flur 3, Gemarkung Groß Liebitz).

TOP 10)

Beschluss (Nr. 0033/23)

Verkauf - Flurstück 224 und Teilfläche des Flurstücks 756, Flur 1, Gemarkung Jessern

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee hat sich mehrheitlich gegen den Verkauf entschieden.

TOP 11)

Beschluss (Nr. 0034/23)

Verkauf – Teilfläche des Flurstückes 307, Flur 1, Gemarkung Mochow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee hat sich mehrheitlich gegen den Verkauf entschieden.

TOP 12)

Beschluss (Nr. 0035/23)

Verkauf - Teilfläche des Flurstückes 54/2, Flur 1, Gemarkung Zaue

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig die gemeindeeigene Teilfläche des Flurstückes 54/2, Flur 1 in der Gemarkung Zaue zum aktuellen Bodenrichtwert für das Dorfgebiet in Zaue (derzeit 22,00 €/m²) zu veräußern. Der derzeitige Mindestverkaufspreis beträgt ca. 4.708,00 €. Es handelt sich um eine Teilfläche des vorbenannten Straßenflurstückes, welche von der Antragstellerin zur Bereinigung der Überbauung (Nebengebäude/Scheune des Wohngrundstückes Zauer Dorfstraße 42 in 15913 Schwielochsee OT Zaue) und der Einfriedung benötigt wird.

Eine Veräußerung/Anpassung des Mindestverkaufspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg).

Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und/bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages.

TOP 13)

Beschluss (Nr. 0036/23)

Verkauf – Teilfläche des Flurstückes 27/5, Flur 3, Gemarkung Groß Liebitz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig: die Teilfläche des Flurstückes 27/5, Flur 3, Gemarkung Groß Liebitz an die Antragsteller (Eigentümer des Flurstückes 282, Flur 3, Gemarkung Groß Liebitz) zum aktuellen Bodenrichtwert für das Dorfgebiet in Groß Liebitz (derzeit 10 €/m²) zu veräußern.

Der Mindestverkaufspreis beträgt derzeit ca. 1.310,00 €.

Die Antragsteller benötigen die vorbenannte Teilfläche als Stellfläche und zur Arrondierung der Abstandsflächen und der Einfriedung.

Eine Veräußerung/Anpassung des Mindestkaufpreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und/bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages.

TOP 14)

Beschluss (Nr. 0037/23)

Verkauf - Flurstück 530, Flur 1, Gemarkung Speichrow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee hat sich mehrheitlich gegen den Verkauf entschieden.

TOP 15)

Beschluss (Nr. 0038/23)

Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet der Gemeinde Schwielochsee für die Kommunalwahl 2024

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig gemäß § 20 und § 21 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) in Verbindung mit § 8 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) die Bildung eines Wahlkreises.