Öffentlicher Teil
| TOP 4) | Beschluss (Nr. 0027/23) |
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| Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer |
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee lehnt den Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer ab. |
| TOP 5) | Beschluss (Nr. 0028/23) |
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| Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB - Errichtung einer Gemeinschaftssteganlage im Ortsteil Ressen-Zaue, vor dem Grundstück Zauer Seeweg 27 |
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee erteilt einstimmig gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB das Gemeindliche Einvernehmen zur Einrichtung einer privaten Gemeinschaftssteganlage im Ortsteil Ressen-Zaue, am Ufer vor dem Grundstück Zauer Seeweg 27. |
| TOP 6) | Beschluss (Nr. 0029/23) |
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| Vergabe der Bauleistung - Errichtung einer Schwimmsteganlage, inklusive Lieferung, Genehmigungsplanung und Rückbau der alten Steganlage |
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| Der Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt mehrheitlich die Vergabe der Bauleistung Errichtung einer Schwimmsteganlage, inklusive Lieferung, Genehmigungsplanung und Rückbau der alten Steganlage mit einem Auftragsvolumen von 199.441,62 €. |
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| Die Vergabe der Leistung erfolgt an die Firma Metallbau Müller GmbH aus Rechlin. |
| TOP 7) | Beschluss (Nr. 0030/23) |
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| Zustimmung zur Eilentscheidung (Vergabe Planungsleistungen nach § 47 HOAI Leistungsbild für Verkehrsanlagen; straßenbegleitender Radweg entlang der B 320 zwischen Goyatz und Lamsfeld) |
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs.1 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 „Weinberg l“ im Ortsteil Goyatz. |
| TOP 8) | Beschluss (Nr. 0031/23) |
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| Städtebaulicher Vertrag - Bebauungsplan Nr. 14 „Weinberg I“ im Ortsteil Goyatz |
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig der Eilentscheidung vom 16.08.2023 gemäß § 58 BbgKVerf zuzustimmen. |
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| Verzicht auf Ausschreibung zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 27/5, Flur 3, Gemarkung Groß Liebitz |
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig den Verzicht auf Ausschreibung zum Verkauf der Teilfläche des Flurstückes 27/5, Flur 3, Gemarkung Groß Liebitz auf Basis der Arrondierungsfunktion für Abstandsflächen wie auch der Einfriedung/Stellplatzfläche und eine direkte Veräußerung an die Antragsteller (Eigentümer des Flurstückes 282, Flur 3, Gemarkung Groß Liebitz). |
| TOP 10) | Beschluss (Nr. 0033/23) |
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| Verkauf - Flurstück 224 und Teilfläche des Flurstücks 756, Flur 1, Gemarkung Jessern |
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee hat sich mehrheitlich gegen den Verkauf entschieden. |
| TOP 11) | Beschluss (Nr. 0034/23) |
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| Verkauf – Teilfläche des Flurstückes 307, Flur 1, Gemarkung Mochow |
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee hat sich mehrheitlich gegen den Verkauf entschieden. |
| TOP 12) | Beschluss (Nr. 0035/23) |
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| Verkauf - Teilfläche des Flurstückes 54/2, Flur 1, Gemarkung Zaue |
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig die gemeindeeigene Teilfläche des Flurstückes 54/2, Flur 1 in der Gemarkung Zaue zum aktuellen Bodenrichtwert für das Dorfgebiet in Zaue (derzeit 22,00 €/m²) zu veräußern. Der derzeitige Mindestverkaufspreis beträgt ca. 4.708,00 €. Es handelt sich um eine Teilfläche des vorbenannten Straßenflurstückes, welche von der Antragstellerin zur Bereinigung der Überbauung (Nebengebäude/Scheune des Wohngrundstückes Zauer Dorfstraße 42 in 15913 Schwielochsee OT Zaue) und der Einfriedung benötigt wird. |
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| Eine Veräußerung/Anpassung des Mindestverkaufspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). |
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| Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und/bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages. |
| TOP 13) | Beschluss (Nr. 0036/23) |
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| Verkauf – Teilfläche des Flurstückes 27/5, Flur 3, Gemarkung Groß Liebitz |
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig: die Teilfläche des Flurstückes 27/5, Flur 3, Gemarkung Groß Liebitz an die Antragsteller (Eigentümer des Flurstückes 282, Flur 3, Gemarkung Groß Liebitz) zum aktuellen Bodenrichtwert für das Dorfgebiet in Groß Liebitz (derzeit 10 €/m²) zu veräußern. |
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| Der Mindestverkaufspreis beträgt derzeit ca. 1.310,00 €. |
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| Die Antragsteller benötigen die vorbenannte Teilfläche als Stellfläche und zur Arrondierung der Abstandsflächen und der Einfriedung. |
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| Eine Veräußerung/Anpassung des Mindestkaufpreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und/bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages. |
| TOP 14) | Beschluss (Nr. 0037/23) |
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| Verkauf - Flurstück 530, Flur 1, Gemarkung Speichrow |
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee hat sich mehrheitlich gegen den Verkauf entschieden. |
| TOP 15) | Beschluss (Nr. 0038/23) |
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| Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet der Gemeinde Schwielochsee für die Kommunalwahl 2024 |
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig gemäß § 20 und § 21 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) in Verbindung mit § 8 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) die Bildung eines Wahlkreises. |