Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“
sucht zum 5. August 2024 zwei Auszubildende für den Beruf
Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er liegt im Süden Brandenburgs. Das Verbandsgebiet, mit einer Größe von ca. 100.000 ha, erstreckt sich von der Talsperre Spremberg im Süden über die Stadt Cottbus und den Oberspreewald bis zur Kreisstadt Lübben.
Als Gewässerunterhaltungsverband sind wir zuständig für die Unterhaltung der Gewässer I. und II. Ordnung. Darüber hinaus gehört die Bewirtschaftung, der Bau und die Instandsetzung einer Vielzahl wasserwirtschaftlicher Anlagen (Wehre, Schleusen, Staue, Fischpässe, Düker, Pegel, Rohrleitungen und Ufersicherungen) sowie die Pflege und Instandsetzung der Hochwasserschutzanlagen und der Unterhaltungswege zu unseren Aufgaben.
Die Berufsausbildung wird in Kooperation mit der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen durchgeführt. Die dreijährige Ausbildung beinhaltet die theoretische Ausbildung im Berufsschulzentrum Löbau, die überbetriebliche Ausbildung im ÜAZ Bautzen- Wasserbauzentrum und die fachpraktische Ausbildung im Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ in Raddusch.
| Anforderungen: | |
| • | Abgeschlossene 10. Klasse (Fachoberschulreife FOR) mit gutem Abschluss |
| • | Handwerkliches Geschick, Interesse an Natur und Technik, Teamfähigkeit und eine sorgfältige Arbeitsweise |
| • | Absolviertes Praktikum/Ferientätigkeit beim WBV „Oberland Calau“ ab Kl. 9 |
| • | Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber „Erstuntersuchung nach § 32 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) |
| • | Nachweis der Schwimmfertigkeit: |
Mindestanforderung: Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze (Freischwimmer)
| Vollständige Bewerbungsunterlagen mit: | |
| 1. | aussagekräftigem Anschreiben, |
| 2. | handgeschriebenem Lebenslauf mit Passbild, |
| 3. | beglaubigten Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse, |
| 4. | Kopie Bescheinigungen Praktika, Ferienarbeit, |
| 5. | Nachweis der Schwimmfertigkeit: Kopie Schwimmabzeichen/-zeugnis, |
| 6. | Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber „Erstuntersuchung nach § 32 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)“ |
sind bis zum 15.März 2024 zu richten an:
Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“
Raddusch Lindenstraße 2
03226 Vetschau/Spreewald
oder per E-Mail an: info@wbvoc.de (pdf-Dateien)
Hinweis
Wir bitten um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden können, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.