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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 2/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsge


Landkreis Dahme-Spreewald

Der Landrat

Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) in der jeweils gültigen Fassung

In der Gemeinde: Straupitz,

Gemarkung:

Straupitz, Flur 1, 2 (beide teilweise)

wurden Arbeiten zur Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegenschaftskarte durchgeführt.

Die Arbeiten zur Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegenschaftskarte sind erforderlich, um die Qualität des Liegenschaftskatasters als öffentliches raumbezogenes Geoinformationssystem nach § 5 Absatz 1 des BbgVermG sicherzustellen. Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 3 BbgVermG können die veränderten Teile der Liegenschaftskarte durch Offenlegung bekannt gegeben werden.

Die Offenlegung erfolgt in den Diensträumen der Katasterbehörde Dahme-Spreewald, Reutergasse 12, Erdgeschoss, Raum 151 in 15907 Lübben. Az.: 23_62_60_0021

Vom 17. Februar 2025 bis 17. März 2025

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführungen des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Dahme-Spreewald, Reutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Im Auftrag

Michaelis
-Amtsleiter-