Zu der Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Waldow am Freitag, dem 31. März 2023, um 18:00 Uhr in der Schulscheune im OT Waldow, Waldower Dorfstraße 35 in 15913 Spreewaldheide
Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Waldow gehören, auf denen die Jagd ausgeübt wird.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Tagesordnung sowie der fristgemäßen Ladung |
| 3. | Jagdpacht |
| 3.1 | Abrechnung des Wirtschaftsjahres 2022/2023 |
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| Bericht Kassenprüfer |
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| Beschluss zur Pachtauszahlung und Entlastung des Jagdvorstandes und der Kassenprüfer |
| 3.2 | Pachtauszahlung erfolgt bargeldlos auf der Grundlage des Beschlusses der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 12.09.2019 |
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| Auszahlungsvoraussetzung sind die Übergabe der Bankverbindung und der Eigentumsnachweis. Bereits bekannte Bankverbindungen und Eigentumsnachweise behalten ihre Gültigkeit. |
| 4. | Wirtschaftspläne |
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| Wirtschaftsjahr 2023/2024 |
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| Vorstellung des Wirtschaftsplanes 2023/2024 und Beschlussfassung |
| 5. | Wahl |
| 5.1 | Wahl des Jagdvorstandes |
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| - Jagdvorsteher |
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| - Beisitzer |
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| - Schrift- und Kassenführer |
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| - Stellvertreter |
| 5.2 | Wahl der Rechnungsprüfer |
| 6. | Information |
| 6.1 | Information zur aktuellen Jagdausübung |
| 6.2 | Information zur Arbeit des Jagdvorstandes |
| 7. | Sonstiges |
| 8. | Gemütliches Beisammensein |
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. Zur Anlegung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (z. B. Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften etc.) vorzulegen. Die Versammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der erschienenen Jagdgenossen. Jeder Jagdgenosse hat auf Anfrage bei der Versammlung entsprechende Ausweispapiere (z. B. Personalausweis) vorzulegen. Jeder Jagdgenosse, der nicht selbst an der Versammlung teilnimmt, kann einen Vertreter durch schriftliche Vollmacht bestimmen.