Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i.V.m. § 1 Abs. 1 Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse wird der verkürzt geprüfte Jahresabschluss 2019 sowie die Entlastung des Amtsdirektors zu dem verkürzt geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Byhleguhre-Byhlen vom 31.01.2024 hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Byhleguhre-Byhlen liegt mit seinen Anlagen für jeden zur Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten
| Dienstag | 8.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag | - nur mit Termin - |
im Verwaltungsgebäude
Kirchstraße 11, 15913 Straupitz (Spreewald) im Amt für Finanzverwaltung
bis zum 29.03.2024 aus.
Straupitz (Spreewald), 09.02.2024