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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 3/2024
Mitteilungen des Amtes
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Wahljahr 2024

ALLE INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK

WANN WIRD GEWÄHLT?

Für die landesweiten Kommunalwahlen wurde Sonntag, der 09. Juni 2024 vom Ministerium des Innern und für Kommunales festgelegt.

• Das Amt Lieberose/Oberspreewald versendet bis spätestens 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigungskarte.

• Wer 3 Wochen vor der Wahl keine Wahl-Benachrichtigung erhalten hat, stellt bei dem Einwohnermeldeamt des Amtes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.

WAS WIRD GEWÄHLT?

Gewählt werden:

• … Abgeordnete des Europäischen Parlaments für die Dauer von fünf Jahren,

• … Mitglieder des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald für die Dauer von fünf Jahren,

• … Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lieberose für die Dauer von fünf Jahren,

• … die Gemeindevertretungen der Gemeinden für die Dauer von fünf Jahren,

• … Ortsbeiräte der Ortsteile für die Dauer von fünf Jahren,

• … die ehrenamtlichen Bürgermeister/Bürgermeisterinnen der Gemeinden und der Stadt Lieberose für die Dauer von 5 Jahren.

WER DARF WÄHLEN?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

1.

Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist (Deutsche oder Deutscher) oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürgerin oder Unionsbürger),

2.

das 16. Lebensjahr vollendet hat,

3.

im Wahlgebiet

a.

den ständigen Wohnsitz hat oder

b.

sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat

sowie

4.

nicht nach § 9 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Bei Inhaberinnen und Inhabern von Hauptwohnungen und Nebenwohnungen wird der ständige Wohnsitz am Ort der melderechtlichen Hauptwohnung vermutet.

Wählen kann nur die wahlberechtigte Person, die in ein Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, für den der Wahlschein ausgestellt ist, entweder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

HINWEISE

Personen, die nicht lesen können, dürfen eine helfende Person zur Wahl mitnehmen

Personen mit einer körperlichen Behinderung, dürfen eine helfende Person zur Wahl mitnehmen

blinde Personen oder Personen mit einer Sehbehinderung können als Hilfsmittel eine Stimm-Zettel-Schablone mitnehmen

ACHTUNG FÜR HILFSPERSONEN: Keine Beeinflussung der Wahlentscheidung. Die Hilfs-Person muss die Wahl geheim halten.

WIE WIRD GEWÄHLT?

Gewählt wird per amtlichem Stimmzettel im Wahllokal oder mit Wahlschein per Briefwahl (siehe Briefwahl).

Die Wahllokale haben am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die wählenden Personen machen durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig auf den Stimmzetteln kenntlich, welche Bewerbenden sie wählen wollen.

Die wählende Person kann einer oder einem Bewerbenden bis zu drei Stimmen geben. Sie kann ihre Stimmen auch Bewerbenden verschiedener Wahlvorschläge geben.

BRIEFWAHL

Für die Briefwahl muss ein Wahlschein beantragt werden. Füllen Sie dazu die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte „Antrag auf Erteilung von Wahlscheinen“ aus, die Sie spätestens am 21.Tag (19.05.2024) vor der Wahl erhalten haben. Schicken Sie die Wahlbenachrichtigungskarte mit dem ausgefüllten Antrag unterschrieben zurück an die Wahlbehörde. Die Wahlunterlagen werden dann per Briefpost zugeschickt.

Wichtig: Der Antrag auf Wahlschein muss so gestellt werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig dem jeweiligen Wahlleiter zugestellt werden können. Bitte die Postlaufzeiten beachten!

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtes unter www.lieberose-oberspreewald.de