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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 3/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse

Öffentlicher Teil

TOP 04)

Beschluss (Nr. 0013/23)

Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet der Gemeinde Jamlitz für die Kommunalwahl 2024

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jamlitz beschließt einstimmig gemäß § 20 und § 21 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) in Verbindung mit § 8 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) die Bildung eines Wahlkreises.

TOP 05)

Beschluss (Nr. 0014/23)

Verpachtung von Gewässerflächen zur fischereiwirtschaftlichen Nutzung in der Gemeinde Jamlitz

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich die Verpachtung von Gewässerflächen zur fischereiwirtschaftlichen Nutzung für die Gewässer Raduschsee, Schäferteich, Die Lasken, Schneidemühlenteich, Karpfenteich 1 und 2, in der Gemarkung Jamlitz, an die Fischerei und Teichwirtschaft Janke & Müller GbR, Friedländer Ausbau 5, 15848 Friedland, zu vergeben.

TOP 06)

Beschluss (Nr. 0015/23)

Einstellung B-Planverfahren / Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, des Ergänzungsbeschlusses zum Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-PlanNr. 2 „Freiflächen-Photovoltaikanlagen Ullersdorf“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jamlitz beschließt einstimmig die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens und die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 28.06.2021 sowie des Ergänzungsbeschlusses zum Aufstellungsbeschluss vom 17.04.2023 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 "Freiflächen-Photovoltaikanlagen Ullersdorf" in der Gemeinde Jamlitz.

TOP 07)

Beschluss (Nr. 0016/23)

Vereinbarung zur gemeinsamen Planungs- und Baumaßnahme „Planung und Bau eines touristisch genutzten Weges (Radweg) zwischen Blasdorf und Jamlitz - Anbindung an den Heideradweg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jamlitz stimmt mehrheitlich einer Vereinbarung zur Planungs- und Baumaßnahme „Planung und Bau eines touristisch genutzten Weges zwischen Blasdorf und Jamlitz – Anbindung Heideradweg“ mit der Gemeinde Blasdorf zu.

TOP 08)

Beschluss (Nr. 0017/23)

„Nutzungsvertrag zur Sicherung der Infrastruktur“ in der Gemarkung Ullersdorf zwischen der UGE Jamlitz GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie und der Gemeinde Jamlitz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jamlitz beschließt einstimmig, dem Entwurf zum „Nutzungsvertrag zur Sicherung der Infrastruktur (VSI)“ in der Gemarkung Ullersdorf zwischen der UGE Jamlitz GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie („Nutzer“) und der Gemeinde Jamlitz („Eigentümer“) zuzustimmen.

TOP 09)

Beschluss (Nr. 0018/23)

Zustimmung zur Straßennutzung (Sicherung des Leitungsrechts für ein Mittelspannungskabel) auf dem Flurstück 41, Flur 1, Gemarkung Leeskow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jamlitz beschließt einstimmig die Straßennutzung (Sicherung des Leitungsrechts für ein Mittelspannungskabel) durch Dienstbarkeitseintragung zu Lasten des gemeindlichen Flurstückes 41, Flur 1, Gemarkung Leeskow, im Zusammenhang mit der Errichtung einer BOS-Funkanlage auf dem Flurstück 27, Flur 2, Gemarkung Leeskow.

Eine Entschädigungszahlung zu Gunsten der Gemeinde Jamlitz wird durch die Auftraggeberin E.DIS Netz GmbH ausgezahlt.

Anfallende Beurkundungs- und Gerichtskosten wie auch Eintragungskosten trägt der Antragsteller.

TOP 10)

Beschluss (Nr. 0019/23)

Vergabe der Bauleistung Dachbodendämmung, Schulstr. 11 in 15868 Jamlitz

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Jamlitz beschließt einstimmig die Vergabe der Bauleistung Dachbodendämmung mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 15.833,87 €.

Die Vergabe erfolgt an die Firma Bauunternehmen Jurrack aus Speichrow.

TOP 11)

Beschluss (Nr. 0020/23)

Verkauf - Teilfläche des Flurstückes 59/2, Flur 1, Gemarkung Jamlitz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jamlitz beschließt einstimmig die gemeindeeigene Teilfläche (ca. 600 m²) des Flurstückes 59/2, Flur 1 in der Gemarkung Jamlitz, zum aktuellen Bodenrichtwert für die Teilfläche, die baurechtlich notwendig ist und für die Teilfläche, welche baurechtlich nicht notwendig und baurechtlich kein Bauland ist (Garten- und Hinterland) zu veräußern.

Der derzeitige Mindestverkaufspreis beträgt 2.682,60 €. Es handelt sich um eine Teilfläche des vorbenannten Flurstückes, welche vom Antragsteller zur Bereinigung der Flurstücksgrenze (Überbauung) und zur Inanspruchnahme/Bewirtschaftung der Gartenfläche benötigt wird.

Eine Veräußerung/Anpassung des Mindestverkaufspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und/ bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages.

Nichtöffentlicher Teil

TOP 14)

wurde das Erwerben des Gebäudegrundbuchs von Jamlitz Blatt 358 für eine Ausgleichszahlung zuzüglich der Beurkundungs- und Gerichtskosten, Grundbuchkosten und Grunderwerbssteuer beschlossen (Beschluss (0021/23)