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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 4/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beschlüsse 14.STadtverordnetenversammlung

Öffentlicher Teil

TOP 04)

Beschluss (Nr. 0001/23)

Bereitstellung von Mitteln für den Umbau der ehemaligen Arztpraxis in Lieberose Mühlenstraße 20

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, aufgrund der Erhaltung einer ärztlichen Grundversorgung in der Stadt Lieberose sowie der umliegenden Gemeinden, für den notwendigen Umbau von Räumen im ehemaligen Landambulatorium Mittel in Höhe von 70.000 € vor Beschlussfassung des Haushaltes 2023 der Stadt Lieberose bereitzustellen.

Dies erfolgt unter Vorbehalt der vertraglichen Bindung mit den Betreibern der ärztlichen Einrichtung. In den Haushaltsplan wird diese Ausgabe als Investition aufgenommen und nach Abschluss der Maßnahme auf den Vermögensgegenstand „Mühlenstraße 20“ nachaktiviert.

TOP 05)

Beschluss (Nr. 0002/23)

Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 18.000 Euro für die Sanierung der Durchläufe am Pulverteich im Zuge der Sanierung der Kreisstraße 6102 als gemeinsame Baumaßnahme

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mehrheitlich, Mittel in Höhe von 18.000 € gemäß der Vereinbarung mit dem Landkreis Dahme-Spreewald vor der Beschlussfassung des Haushaltes 2023 der Stadt Lieberose bereitzustellen.

Im Haushaltsplan wird diese Ausgabe unter dem Produkt 55210 aufgenommen.

TOP 06)

Beschluss (Nr. 0003/23)

Vereinbarung über die Sanierung des Durchlasses am Pulverteich im Zuge der Kreisstraße K6102 (Sanierung DL 010, Str.km 1,670 und DL 020, Str. km 2,415) als gemeinschaftliche Baumaßnahme

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lieberose lehnen die Zustimmung zur Vereinbarung über die Sanierung des Durchlasses am Pulverteich im Zuge der Kreisstraße K6102 (Sanierung DL 010, Str.km 1,670 und DL 020, Str.km 2,415) als Gemeinsames Bauvorhaben zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und der Stadt Lieberose, vertreten durch das Amt Lieberose/Oberspreewald, in der Fassung des in der Anlage 2 vorliegenden Entwurfs ab.

TOP 07)

Beschluss (Nr. 0004/23)

Nutzungsvereinbarung für Raum 2 im Gemeindehaus Trebitz als „KidsClub Trebitz“

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt die Zustimmung zum Abschluss der Vereinbarung zur Nutzung von Raum 2 im Gemeindehaus Trebitz als „KidsClub Trebitz“ entsprechend beiliegendem Entwurf ab.

TOP 08)

Beschluss (Nr. 0005/23)

Einrichtung einer Streuobstwiese im Ortsteil Trebitz

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lieberose beschließt einstimmig das Flurstück 29, Flur 3 Gemarkung Trebitz, für die Einrichtung einer Streuobstwiese anteilig zur Verfügung zu stellen. (Beschluss 0005/23)

TOP 09)

Beschluss (Nr. 0006/23)

Vergabe der Leistung „Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus Blasdorf“

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, die Vergabe der Leistung „Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus Blasdorf“ mit einem Auftragsvolumen von 19.635,00 €. Die Vergabe der Leistungen erfolgt an die Firma Dachbau Siegel aus Leeskow.

TOP 10)

Beschluss (Nr. 0007/23)

Antrag auf Einstellung von Haushaltsmitteln in den Haushalt 2023 für die Rodung des Stubbens „Kastanie Dorfplatz“ in Trebitz

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lieberose stimmt dem Antrag auf Einstellung von Haushaltsmitteln in den Haushalt 2023 für die Rodung des Stubbens „Kastanie Dorfplatz“ mehrheitlich zu.

TOP 11)

Beschluss (Nr. 0008/23)

Aufhebung des Beschlusses TOP 09 vom 13.10.2022 (Zuschlagserteilung für die Sturmholzbeseitigung im Stadtwald Lieberose) und erneute Ausschreibung zur Sturmholzbeseitigung im Stadtwald Lieberose

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lieberose beschließt einstimmig, die Aufhebung des Beschlusses TOP 09 vom 13.10.2022 (Zuschlagserteilung für die Sturmholzbeseitigung im Stadtwald Lieberose). Nach Aufhebung des Beschlusses erfolgt eine erneute Ausschreibung zur Sturmholzbeseitigung im Stadtwald Lieberose mit gleichbleibender Leistungsbeschreibung. Die eingegangenen Angebote werden im Anschluss wiederum zur Beschlussfassung in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lieberose eingereicht.

TOP 12)

Beschluss (Nr. 0010/23)

Verkauf - Teilfläche des Flurstückes 46/1, Flur 9, Gemarkung Lieberose

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lieberose beschließt einstimmig, eine Teilfläche des stadteigenen Flurstückes 46/1, Flur 9, in der Gemarkung Lieberose zu veräußern.

Das Flurstück liegt direkt am Schloßhof in Lieberose und ist mit einem eingeschossigen Gebäude (Garage) bebaut. Daher ist es erforderlich eine Gebäudewertermittlung durch einen Gutachter durchführen zu lassen. Des Weiteren ist eine Trennvermessung von Nöten, da die Teilfläche noch nicht klar definiert/vermessen ist. Diesbezüglich müsste die Stadt Lieberose in Vorleistung gehen. Anschließend werden die entstandenen Kosten auf den Käufer umgelegt.

Ein Verkauf soll über ein Bieterverfahren an den Höchstbietenden erfolgen. Die Ergebnisse der öffentlichen Ausschreibung sind der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lieberose entsprechend zur Beschlussfindung vorzulegen.

TOP 13)

Beschluss (Nr. 0011/23)

Verkauf - Teilfläche des Flurstückes 46/1, Flur 9, Gemarkung Lieberose

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lieberose beschließt einstimmig, eine Teilfläche des stadteigenen Flurstückes 46/1, Flur 9, in der Gemarkung Lieberose zu veräußern.

Das Flurstück liegt direkt am Schloßhof in Lieberose und ist mit einer maroden Scheune bebaut.

Da sich auf der vorbenannten Teilfläche eine marode Scheune befindet, prüft die Amtsverwaltung ob ein Gebäudewert zum stehts aktuellen Bodenrichtwert zugerechnet werden muss oder entfällt. Eine voraussichtlich benötigte Gebäudewertermittlung müsste dann durch einen Gutachter durchgeführt werden.

Des Weiteren ist eine Trennvermessung von Nöten, da die Teilfläche noch nicht klar definiert/vermessen ist. Diesbezüglich müsste die Stadt Lieberose in Vorleistung gehen. Anschließend werden die entstandenen Kosten auf den Käufer umgelegt.

Ein Verkauf soll über ein Bieterverfahren an den Höchstbietenden erfolgen. Die Ergebnisse der öffentlichen Ausschreibung sind der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lieberose entsprechend zur Beschlussfindung vorzulegen.

TOP 14)

Beschluss (Nr. 0009/23)

„Nutzungsvertrag für Wege-, Fahr- und Leitungsrechte“ in der Gemarkung Trebitz zwischen der UKA Netz GmbH & Co. KG und der Stadt Lieberose

Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.