TOP 5) Beschluss (Nr. 0001/24)
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2024
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt mehrheitlich den Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer in der Gemeinde Schwielochsee (Hebesatzsatzung) in der vorliegenden Fassung.
TOP 6) Beschluss (Nr. 0002/24)
Erweiterung des Unternehmensgegenstandes der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG und der LWG Wasser und Abwasser GmbH & Co.Beteiligungs-KG
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig: | |
| 1) | Der Unternehmensgegenstand der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG (LWG) und der LWG Wasser und Abwasser GmbH & Co. Beteiligungs-KG (LWG Beteiligungs-KG) wird um den Bereich „Verwertung und die Entsorgung der bei der Trinkwasseraufbereitung und der Abwasserbeseitigung und -aufbereitung anfallenden Abfälle, insbesondere die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Klärschlamm sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben der Abfallentsorgung, eingeschlossen auch die Planung, der Bau und der Betrieb einer Anlage zur Klärschlammverwertung mit integriertem Wertstoffrecycling, insbesondere Phosphorrückgewinnung“ erweitert. |
| 2) | Die Gesellschaftsverträge der LWG und der LWG Beteiligungs-KG sind entsprechend dieser Vorlage anzupassen. Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, in den gesellschaftsrechtlichen Gremien die notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung zu fassen. |
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TOP 7) Beschluss (Nr. 0003/24)
Gründung einer Tochtergesellschaft der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG mit dem Zweck der Verwertung der bei der Abwasserentsorgung
und -aufbereitung anfallenden Klärschlämme
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig: | |
| 1) | Die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG (LWG) gründet gemeinsam mit der FWA Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH und dem TAZV Oderaue zum nächstmöglichen Zeitpunkt die KLAR Kooperation Lausitzer Abwasser Recycling GmbH (KLAR) mit dem Zweck der Verwertung der bei der Abwasserbeseitigung und -aufbereitung anfallenden Klärschlämme und die Entsorgung weiterer dabei anfallender Abfälle, einschließlich der Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm. Die Beteiligung der LWG an der KLAR liegt bei 30.000 € am Stammkapital. Weitere 10.000 € hält die LWG an der KLAR übergangsweise für die zukünftige Beteiligung Dritter. |
| 2) | Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, die notwendigen Beschlüsse und deren Umsetzung im Interesse der Gemeinde Schwielochsee zu fassen. |
TOP 8) Beschluss (Nr. 0004/24)
Auslegungsbeschluss - Bebauungsplan Nr. 14 „Weinberg I“ im Ortsteil Goyatz
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 14 „Weinberg I“ (Fassung Januar 2024) im Ortsteil Goyatz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB.
TOP 9) Beschluss (Nr. 0005/24)
Umbuchung Haushaltsmittel für den Kauf Fahrgastschiff
Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich die im Haushaltsplan 2023 eingestellten Mittel in Höhe von 1.000.000 € für den Kauf eines Fahrgastschiffes und den damit verbundenen Nebenkosten als Einbringung durch Kapitalerhöhung an die Schwielochsee-Tourist GmbH bereitzustellen.
TOP 10) Beschluss (Nr. 0006/24)
Kapitalerhöhung in die Schwielochsee-Tourist GmbH
Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich die Erhöhung des Stammkapitals der Schwielochsee-Tourist GmbH von 75.000 € auf 1.075.000 €.
Die Gesellschafterin, Gemeinde Schwielochsee, erklärt das erhöhte Stammkapital zu übernehmen.
TOP 11) Der Beschluss (Nr. 0008/24) „Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen“ wurde in den -Nichtöffentlichen Teil- der Sitzung verschoben.
TOP 12) Beschluss (Nr. 0007/24)
Verkauf - Flurstück 47/1, Flur 1, Gemarkung Guhlen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee beschließt einstimmig das gemeindeeigene Flurstück 47/1, Flur 1 in der Gemarkung Guhlen zum aktuellen Bodenrichtwert für das Dorfgebiet Guhlen (derzeit 15,00 € / m²) zu veräußern. Der derzeitige Mindestverkaufspreis beträgt 15,00 €.
Eine Veräußerung/Anpassung des Mindestverkaufspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg) wie auch unter Berücksichtigung der Runderlässe, welche in Verbindung mit der GO, GenehmFV und der BbgKVerf stehen. Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und / bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages.
TOP 11) wurde die Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen eines Schuldners beschlossen (Beschluss Nr. 0008/2024)