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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 4/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

der Gemeinde Schwielochsee/ OT Goyatz
Amt Lieberose/Oberspreewald

Vorentwurf

Änderung und Erweiterung Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Teichsiedlung“ im Ortsteil Goyatz in der Gemeinde Schwielochsee

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB

Gemarkung Goyatz, Flur 1, Flurstücke 82/6, 82/7, 82/8, 82/9, 82/10, 82/11, 82/12, 82/30, 82/31, 82/32, 82/33, 82/34, 82/46, 82/47, 82/48, 82/49, 82/50, 82/52 (Teilfläche), 83/2 (Teilfläche), 497, 498, 499, 500, 501, 502, 503, 620, 659, 660, 664, 665, 789 (Teilfläche), 790 und 791

Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee hat in Ihrer Sitzung am 14.06.2022 die Aufstellung zur Änderung und Erweiterung Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Teichsiedlung“ im Ortsteil Goyatz nach § 2 (1) BauGB beschlossen.

Plangebiet und Planungsziel

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die in der Gemarkung Goyatz in der Flur 1 gelegenen Flurstücke 82/6, 82/7, 82/8, 82/9, 82/10, 82/11, 82/12, 82/30, 82/31, 82/32, 82/33, 82/34, 82/46, 82/47, 82/48, 82/49, 82/50, 82/52 (Teilfläche), 83/2 (Teilfläche), 497, 498, 499, 500, 501, 502, 503, 620, 659, 660, 664, 665, 789 (Teilfläche), 790 und 791.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 6 „Teichsiedlung“ im Ortsteil Goyatz aus dem Jahre 2006 soll nun um die Flächen und Grundstücke der Siedlungsgemeinschaft erweitert werden, welche bisher noch nicht planungsrechtlich gesichert sind.

Bei dem bisherigen B-Plan handelt sich um ein nach § 10 Abs. 3 BauNVO festgelegtes Sondergebiet, welches der Erholung dient und als „Wochenendhausgebiet“ festgesetzt ist. Diese Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 BauGB soll auf den zu erweiternden Geltungsbereich übernommen werden.

Frühzeitige Beteiligung / Information der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 (1) BauGB unterrichtet. Dazu wird der Vorentwurf der Änderung / Erweiterung des Geltungsbereichs dieses B-Plans im Zeitraum

vom 15.04.2024 bis 17.05.2024

im Internet auf folgender Seite bereitgestellt:

https://planungsportal.brandenburg.de/

Ergänzend werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum im Bauamt, Markt 4 in 15868 Lieberose, sowie im Hauptamt, Kirchstraße 11 in 15913 Straupitz (Spreewald), während der öffentlichen Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Sprechzeiten Lieberose:

Dienstag, Donnerstag:

08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Dienstag:

zusätzl.

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag:

zusätzl.

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Montag und Mittwoch:

geschlossen

Freitag:

ausschließlich nur mit Termin

Sprechzeiten Straupitz (Spreewald):

Dienstag, Donnerstag:

08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Dienstag:

zusätzl.

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

zusätzl.

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Montag und Mittwoch:

geschlossen

Freitag:

ausschließlich nur mit Termin

Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Anregungen, Einwände und Stellungnahmen zum Vorentwurf der Änderung / Erweiterung des Geltungsbereichs dieses B-Plans schriftlich, per E-Mail an amt@lieberose-oberspreewald.de, oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die schriftlichen Stellungnahmen auf dem Postweg richten Sie bitte an:

Amt Lieberose/Oberspreewald, Kirchstraße 11, 15913 Straupitz (Spreewald).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Lieberose, 19.03.2024

gez. Boschan
Amtsdirektor