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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 6/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Schwielochsee

Amt Lieberose/Oberspreewald

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Entwurf

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 „Campingplatz Zaue“ im Ortsteil Ressen-Zaue

In Ihrer Sitzung am 24.04.2023 billigte die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Campingplatz Zaue“ im Ortsteil Ressen-Zaue in der Fassung vom März 2023 sowie die dazugehörige Begründung.

Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Änderung des B-Plans umfasst dabei inhaltlich mehrere räumliche und sachliche Bereiche. Die Entwicklung soll innerhalb des bereits überplanten Gebiets des ursprünglichen B-Plans ohne Ausweisung von neuen Bauflächen, durch interne Umstrukturierung, stattfinden.

Die Planänderungen betreffen dabei einen Teil des Geltungsbereichs im Norden sowie Teilflächen im südlichen Teil des bestehenden B-Plans Nr. 4 "Campingplatz Zaue".

Der Fokus der Änderung des Bebauungsplans liegt insbesondere auf:

-

der Etablierung I Findung neuer Flächen für den Ferienhaussektor,

-

die Umgestaltung und bauliche Neuordnung des zentralen Servicebereiches,

-

Erhaltung der bestehenden Nutzung als Wochenendhausgebietes (Kleinwochenendhäuser) im nördlichen Teil,

-

Bereich und Umfeld des ehemaligen Imbisses nahe des Seeufers (Möglichkeiten der Entwicklung als gastronomisches Angebot und gleichzeitig Schaffung von Flächen für weitere Ferienhäuser) sowie Ausweisung zusätzlicher Parkplatzflächen im südlichen Teil

mit einer teilweisen Neufestsetzung der Flächenkulissen (Änderungsbereiche I- III).

Der Bebauungsplan enthält folgende wesentliche Festlegungen: Sondergebiete für Erholungsnutzungen, Grünflächen, Verkehrsflächen sowie Wasserflächen.

Verfahren gem. § 13 BauGB / Absehen von der Umweltprüfung

Das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Campingplatz Zaue“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird

-

von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,

-

vom Umweltbericht nach § 2a BauGB,

-

von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,

-

sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 4 BauGB

abgesehen. § 4c BauGB zur Überwachung (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

Plangebiet

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des beschlossenen Bebauungsplanes sind der beigefügten Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Beteiligung

Dieser beschlossene Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung liegen in der Zeit

vom 19.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023

im Bauamt, Markt 4 in 15868 Lieberose, sowie im Hauptamt, Kirchstraße 11 in 15913 Straupitz (Spreewald), während der öffentlichen Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Sprechzeiten Lieberose:

Dienstag, Donnerstag:

08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Dienstag:

zusätzl.

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag:

zusätzl.

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Montag und Mittwoch:

geschlossen

Freitag:

ausschließlich nur mit Termin

Sprechzeiten Straupitz (Spreewald):

Dienstag, Donnerstag:

08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Dienstag:

zusätzl.

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

zusätzl.

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Montag und Mittwoch:

geschlossen

Freitag:

ausschließlich nur mit Termin

Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Anregungen, Einwände und Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung dieses B-Plans schriftlich, per E-Mail an amt@lieberose-oberspreewald.de, oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die schriftlichen Stellungnahmen auf dem Postweg richten Sie bitte an:

Amt Lieberose/Oberspreewald, Markt 4, 15868 Lieberose.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Information über das Internet

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB besteht zusätzlich die Möglichkeit die Auslegungsunterlagen auf der Internetseite des Amtes Lieberose/Oberspreewald unter folgendem Link einzusehen:

https://www.lieberose-oberspreewald.de/Das-Amt/AusschreibungenBekanntmachungen/Bekanntmachungen

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Lage des Plangebiets

Lieberose, 26.04.2023

gez. Boschan
Amtsdirektor