Die Gemeinde Neu Zauche beabsichtigt, nachfolgende Liegenschaft zum Höchstgebot zu veräußern:
Flurstück 100, Flur 3, Gemarkung Neu Zauche
Flurstücke 581, 99, 638, Flur 3, Gemarkung Neu Zauche (teilw.)
Die o.g. Flurstücke sollen zusammen veräußert werden und haben eine Gesamtfläche von ca. 947 m². Die Flurstücke befinden sich in der Gemeinde Neu Zauche Ortslage Neu Zauche (im weiteren Textverlauf als „Fläche II“ beschrieben).
Die vorbezeichnete Fläche II befindet sich laut der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neu Zauche im Innenbereich. Im Rahmen des Verkaufs ist eine Vermessung der Fläche II erforderlich.
Als Anlage zu dieser Interessenbekundung sind Kartenwerke und ein Foto der Fläche II beigefügt (siehe Anlage). Da die Fläche II direkt an der Spreestraße angrenzt, ist es erforderlich Geh- und Fahrrechte wie auch Leitungsrechte für die Hinterliegergrundstücke zu sichern.
Die Beurkundungs- und Gerichtkosten, Notarkosten, Vermessungskosten, erforderliche Eintragungskosten und die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer gem. § 448 Abs. 2 BGB.
Als Mindestgebot wird ein Preis von 22 €/m² (aktueller Bodenrichtwert) angegeben. Für Ihr Gebot geben Sie bitte einen Quadratmeterpreis (€/m²) an.
Ihr Gebot senden Sie bitte bis zum 14.06.2024 in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung:
Interessenbekundung/Angebot
Flurstück 100, Flur 3, Gemarkung Neu Zauche
Flurstücke 581, 99, 638, Flur 3, Gemarkung Neu Zauche (teilw.)
| an das | Amt Lieberose/Oberspreewald |
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| Amt für Bildung/Kultur und Bauwesen |
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| Kirchstraße 11 |
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| 15913 Straupitz (Spreewald) |
Bei Abgabe eines Gebotes von Unternehmen ist den Unterlagen ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister beizufügen.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Bestimmungen der VOL/VOB finden keine Anwendung. Die Gemeinde Neu Zauche behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis zu erkennen ist.
Eine Veräußerung/Anpassung des Gebotspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und / bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages.
Anfragen zum Grundstück werden unter Tel.-Nr.: 035475 863-59 beantwortet.
Anlage Kartenwerke
Anlage Foto des Grundstückes (Flächendarstellung nicht maßstabsgetreu)