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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 6/2024
Mitteilungen des Amtes
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Öffentliche Stellenausschreibung Amtsdirektor/in (m/w/d) für das Amt Lieberose/Oberspreewald

Im Amt Lieberose/Oberspreewald (Land Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald) ist die Stelle des/der

Amtsdirektors/Amtsdirektorin (m/w/d)

ab dem 01.10.2024 neu zu besetzen.

Das Amt Lieberose/Oberspreewald mit circa 7015 Einwohnern übernimmt die Verwaltungsgeschäfte der amtsangehörigen Gemeinden Alt Zauche-Wußwerk, Byhleguhre-Byhlen, Jamlitz, Neu Zauche, Spreewaldheide, Schwielochsee, Straupitz (Spreewald) und der Stadt Lieberose.

Das Amt Lieberose/Oberspreewald liegt im Osten des Landkreises Dahme-Spreewald und erstreckt sich auf eine Fläche von 413 km².

Für die Stelle des Amtsdirektors/der Amtsdirektorin wird eine zielstrebige, verantwortungsbewusste, einsatz- und entscheidungsfreudige Persönlichkeit gesucht, die befähigt ist, mit den kommunalen Gremien vertrauensvoll zusammen zu arbeiten, die Verwaltung bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert zu führen und die Mitarbeiter zu motivieren und anzuleiten.

Der/die Amtsdirektor/Amtsdirektorin ist Hauptverwaltungsbeamter/-beamtin des Amtes Lieberose/Oberspreewald und wird vom Amtsausschuss des Amtes Lieberose/Oberspreewald für die Dauer von 8 Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit gewählt. Die Besoldung erfolgt gemäß § 3 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV).

Im Sinne des § 138 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) muss der Bewerber/die Bewerberin mindestens die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation haben und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.

Der/die künftige Amtsdirektor/Amtsdirektorin soll über Führungs- und Leitungserfahrung vorzugsweise im kommunalen Bereich sowie über Sach- und Verwaltungskenntnisse für die Arbeit in der Kommunalverwaltung verfügen.

Der Bewerber/die Bewerberin muss die Voraussetzungen für die Wahl zum Amtsdirektor/zur Amtsdirektorin und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß dem Beamtengesetz für das Land Brandenburg (LBG) in Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) erfüllen.

Die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B und die Bereitschaft zum selbstständigen Führen eines PKW´s werden erwartet.

Es wird gewünscht, dass der Amtsdirektor/die Amtsdirektorin den Wohnsitz im Amtsbereich beziehungsweise in der unmittelbaren Umgebung hat oder dorthin verlegt. Umzugskosten werden in diesem Zusammenhang nicht erstattet.

Schriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten und Schulbildung, beglaubigte Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, aktuelles Führungszeugnis, Nachweis der Fahrerlaubnis sowie gegebenenfalls Referenzen) sind in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis zum 30.06.2024 an das

Amt Lieberose/Oberspreewald

-persönlich/vertraulich-

Vorsitzender des Amtsausschusses

Kennwort: Bewerbung Amtsdirektor (m/w(d)

Kirchstraße 11

15913 Straupitz (Spreewald)

zu richten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen per E-Mail im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungen von behinderten Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung im Auswahlverfahren berücksichtigt. Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Sofern eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizufügen.

Hinweis:

Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten den Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Lieberose/Oberspreewald zur Kenntnis gegeben werden können. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten vernichtet beziehungsweise gelöscht. Die Daten des zukünftigen Stelleninhabers werden in die Personalakte und in elektronischer Form übernommen.