In Ihrer Sitzung am 28.05.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lieberose die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Schloss Lieberose“ nach § 2 (1) i.V.m. § 12 BauGB beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich umfasst die überbaute Fläche des Schlosses Lieberose und die Freiflächen rings um den Schlossbaukörper auf der Teilfläche des Flurstücks 50, die Teilfläche des Flurstücks 47 (Straßenverkehrsfläche) sowie das Flurstück 46/1, Flur 9, in der Gemarkung Lieberose.
Die angestrebte Größe der zu überplanenden Fläche des B-Plans liegt bei 10.345 m² (ca. 1 ha).
Der B-Plan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für städtebauliche Entwicklung der bezeichneten Fläche schaffen, so dass u.a. die Sanierung der Bestandssubstanz des Baudenkmals sowie die Ergänzung der Anlage in der Kubatur des zerstörten Nordflügels und von Teilen des Westflügels ermöglicht werden kann.
Die Schlossanlage soll künftig dem Betrieb eines Hotels mit ergänzenden Nutzungen (u.a. Standesamt, Restaurant, Event-Location, Wellnessbereich) dienen. Die an das Schloss unmittelbar angrenzenden Freiflächen des Flurstücks 50 sowie das Flurstück 46/1 sollen unter Berücksichtigung der auch den Schlosspark einschließenden denkmalpflegerischen Belange zur Herstellung von Außenanlagen und Stellplätzen für Anlieferung, Service und Technik genutzt werden.
Lieberose, 12.06.2024