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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 8/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schwielochsee für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.07.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf  —  2.897.600 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf  —  3.163.800 EUR

außerordentlichen Erträge auf  —  0 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf  —  0 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf  —  2.808.800 EUR

Auszahlungen auf  —  4.335.300 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  2.676.200 EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  2.818.300 EUR

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  —  132.600 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  —  1.493.800 EUR

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  —  0 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  —  23.200 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven  —  0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven  —  0 EUR

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  —  1.441 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  382 v. H.

2.

Gewerbesteuer  —  310 v. H.

§ 5

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Entstehung eines Fehlbetrages auf 20.000 EUR und

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 15.000 EUR

festgesetzt.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für jeden zur Einsicht, während der öffentlichen

Sprechzeiten, in den Verwaltungsgebäuden

15913 Straupitz (Spreewald), Kirchstraße 11 - Kämmerei -

15868 Lieberose, Markt 4 - Hauptamt -

aus.

Die Haushaltssatzung 2023 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Straupitz (Spreewald), den 12.07.2023

gez. Boschan
Amtsdirektor