Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.07.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der |
| ordentlichen Erträge auf — 2.897.600 EUR |
| ordentlichen Aufwendungen auf — 3.163.800 EUR |
| außerordentlichen Erträge auf — 0 EUR |
| außerordentlichen Aufwendungen auf — 0 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der |
| Einzahlungen auf — 2.808.800 EUR |
| Auszahlungen auf — 4.335.300 EUR |
festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 2.676.200 EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 2.818.300 EUR
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf — 132.600 EUR
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf — 1.493.800 EUR
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf — 23.200 EUR
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven — 0 EUR
Auszahlungen an Liquiditätsreserven — 0 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 1.441 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 382 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 310 v. H. | |
| 1. | Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 EUR festgesetzt. | |
| 2. | Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 5.000 EUR festgesetzt. | |
| 3. | Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 10.000 EUR festgesetzt. | |
| 4. | Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: | |
| a) | der Entstehung eines Fehlbetrages auf 20.000 EUR und |
| b) | bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 15.000 EUR |
festgesetzt.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für jeden zur Einsicht, während der öffentlichen
Sprechzeiten, in den Verwaltungsgebäuden
| 15913 Straupitz (Spreewald), Kirchstraße 11 - Kämmerei - |
| 15868 Lieberose, Markt 4 - Hauptamt - |
aus.
Die Haushaltssatzung 2023 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.
Straupitz (Spreewald), den 12.07.2023