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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 8/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Schwielochsee

Ortsteil Speichrow

Inkrafttreten der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Motoryacht- und Wasserskiclub Schwielochsee e.V.“ im Ortsteil Speichrow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielochsee hat in ihrer Sitzung am 24.04.2023 gemäß § 10 Absatz 1 BauGB die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Motoryacht- und Wasserskiclub Schwielochsee e.V.“ im Ortsteil Speichrow in der Fassung vom Februar 2023 beschlossen.

Der Geltungsbereich des etwa 1 ha großen Plangebiets umfasst die Flurstücke 18/1 und 18/2 (teilweise) der Flur 2 in der Gemarkung Speichrow. Der Geltungsbereich ist der nachstehenden Planzeichnung zu entnehmen.

Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung ab diesem Tag im Amt Lieberose/Oberspreewald, Markt 4 in 15868 Lieberose - Bauamt - während der Dienststunden von Montag bis Freitag einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.

Zudem stehen die Unterlagen ergänzend auf der Homepage des Amtes Lieberose/Oberspreewald (https://www.lieberose-oberspreewald.de/Die-Gemeinden/Schwielochsee) digital zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Auf die Vorschrift des § 215 Abs. 1 BauGB wird verwiesen. Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schwielochsee unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Geltungsbereich B-Plan Nr. 2 „Motoryacht- und Wasserskiclub Schwielochsee e.V.“

Lieberose, 18.07.2023

gez. Boschan
Amtsdirektor