An alle Eltern,
deren Kinder in der Zeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren wurden und somit im Jahr 2025 schulpflichtig sind. Nach dem brandenburgischen Schulgesetz § 37 Abs. 1 sind alle Kinder im Jahr vor der Einschulung verpflichtet an der Sprachstandfeststellung und gegebenenfalls an der Sprachförderung teilzunehmen. Dies ist Bedingung für die Aufnahme in die Grundschule.
Die Sprachstandfeststellung wird in allen Kindertagesstätten des Amtes Lieberose/Oberspreewald durchgeführt. Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, nehmen automatisch daran teil.
Sollte Ihr Kind keine Tagesstätte besuchen oder in einer Tagespflegestelle betreut werden, so sind Sie verpflichtet, Ihr Kind in einer Kindertagesstätte Ihrer Wahl zur Sprachstandfeststellung anzumelden.
Die Anmeldung muss bis zum 31.08.2024 erfolgen und bezieht sich nur auf diesen Test. Es wird damit kein Betreuungsvertrag mit der Kita geschlossen.
Die Sprachstandfeststellung erfolgt ab September 2024.
Sollten Sie dazu Fragen haben, so stehen Ihnen die Kita-Sachbearbeiterinnen, Frau Otto (Straupitz) und Frau Hällmchen (Lieberose) zu den üblichen Sprechzeiten oder auch telefonisch unter der Durchwahl 035475 86323 (Frau Otto), 033671 63856 (Frau Hällmchen) zur Verfügung.