Die Gemeinde Neu Zauche beabsichtigt nachfolgende Liegenschaft zum Höchstgebot zu veräußern:
Flurstück 701, Flur 3, Gemarkung Neu Zauche
Flurstücke 694, 790, Flur 3, Gemarkung Neu Zauche (teilw.)
Die o.g. Flurstücke sollen zusammen veräußert werden und haben eine Gesamtfläche von ca. 1271 m². Die Flurstücke befinden sich in der Gemeinde Neu Zauche (angrenzend an Gewebegrundstücke an der Cottbuser Straße). Die vorbenannten Flächen werden gebündelt im weiteren Textverlauf als „Fläche 1“ beschrieben.
Die vorbezeichnete Fläche 1 befindet sich laut der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neu Zauche im Außenbereich. Im Rahmen des Verkaufs ist eine Vermessung der Fläche 1 erforderlich.
Als Anlage zu dieser Interessenbekundung sind Kartenwerke beigefügt (siehe Anlage). Da die Fläche 1 dennoch als Zuwegung dienlich sein soll, ist es erforderlich Geh- und Fahrrechte wie auch Leitungsrechte und Baulasten für die Hinterliegergrundstücke zu sichern.
Die Beurkundungs- und Gerichtkosten, Notarkosten, Vermessungskosten, erforderliche Eintragungskosten und die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer gem. § 448 Abs. 2 BGB.
Als Mindestgebot wird ein Preis von 10 €/m² (aktueller Bodenrichtwert) + 1 € angegeben. Für Ihr Gebot geben Sie bitte einen Quadratmeterpreis (€/m²) an.
Ihr Gebot senden Sie bitte bis zum 15.08.2024 um 10:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung:
Interessenbekundung/Angebot
Flurstück 701, Flur 3, Gemarkung Neu Zauche
Flurstücke 694, 790, Flur 3, Gemarkung Neu Zauche (teilw.)
| an das | Amt Lieberose/Oberspreewald |
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| Amt für Bildung/Kultur und Bauwesen |
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| Kirchstraße 11 |
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| 15913 Straupitz (Spreewald) |
Bei Abgabe eines Gebotes von Unternehmen ist den Unterlagen ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister beizufügen.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Bestimmungen der VOL/VOB finden keine Anwendung. Die Gemeinde Neu Zauche behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis zu erkennen ist.
Eine Veräußerung/Anpassung des Gebotspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und / bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages.
Anfragen zum Grundstück werden unter Tel.-Nr.: 035475/863-59 beantwortet.
Anlage Kartenwerke