| Öffentlicher Teil | |
| TOP 05) | Beschluss (Nr. 0006/23) |
|
| Vergabe der Bauleistung Los 2 Zimmerer-Dachdecker „Sanierung der Alten Schule Neu Zauche zur Schaffung eines Begegnungszentrums“ |
|
| Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich die Vergabe der Leistung „Sanierung der Alten Schule Neu Zauche zur Schaffung eines Begegnungszentrums – Los 2 Zimmerer-Dachdecker“ mit einem Auftragsvolumen von 86.517,75 €. Die Vergabe der Leistung erfolgt an die Firma DAFAS GmbH aus Guben |
| TOP 06) | Beschluss (Nr. 0007/23) |
|
| Vergabe der Bauleistung Los 4 Tischlerarbeiten „Sanierung der Alten Schule Neu Zauche zur Schaffung eines Begegnungszentrum“ |
|
| Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Vergabe der Leistungen „Sanierung der Alten Schule Neu Zauche zur Schaffung eines Begegnungszentrums – Los 4 Tischlerarbeiten“ mit einem Auftragswert von 55.468,26 €. Die Vergabe der Leistung erfolgt an die Firma Bautischlerei TIKO aus Schadow |
| TOP 07) | Beschluss (Nr. 0008/23) |
|
| Vergabe der Bauleistung Los 5 Metallbau-Schlosser „Sanierung der Alten Schule Neu Zauche zur Schaffung eines Begegnungszentrum“ |
|
| Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Vergabe der Leistungen „Sanierung der Alten Schule Neu Zauche zur Schaffung eines Begegnungszentrums – Los 5 Metallbau-Schlosser“ mit einem Auftragsvolumen von 43.896,13 €. Die Vergabe der Leistung erfolgt an die Firma Jens Miethke Metallbau aus Vetschau. |
| TOP 08) | Beschluss (Nr. 0009/23) |
|
| Vergabe der Planungsleistungen nach § 55 HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung „Sanierung der Alten Schule Neu Zauche zur Schaffung eines Begegnungszentrums |
|
| Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich die Vergabe der Planungsleistungen nach § 55 HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung „Sanierung der Alten Schule Neu Zauche zur Schaffung eines Begegnungszentrums“ mit einem Auftragsvolumen von 26.189,59 €. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an die Firma J+S Ingenieure aus Frankfurt (Oder). |
| TOP 10) | Beschluss (Nr. 0010/23) |
|
| Zustimmung zu dem Antrag für die Ausnahmeerlaubnis gemäß § 25 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für Außenstarts und -landungen mit einem Motorschirm Trike bis zum 31.12.2023 |
|
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neu Zauche beschließt einstimmig die Zustimmung für die Ausnahmeerlaubnis gemäß § 25 Abs. 1 LuftVG in Verbindung mit § 18 Luftverkehrsordnung für Herrn Norbert Altkuckatz und Herrn Manfred Nakoinz, mit den nachstehenden Nebenbestimmungen, für Außenstarts und -landungen mit einem Motorschirm Trike auf dem Flurstück 166, Flur 2 in der Gemarkung Caminchen. |
| Nebenbestimmungen: | |
| • | Befristung gemäß der Zustimmung des Landesamtes für Umwelt auf 1 Jahr bis zum 31.12.2023 |
| • | die Zustimmung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neu Zauche gilt für den Antragssteller Herrn Norbert Altkuckatz und Herrn Manfred Nakoinz |
| • | Flüge über dem Vogelschutzgebiet „Spreewald und Lieberoser Endmoräne“ sind in den Monaten März bis Mai auszuschließen |
| • | Flüge in der Umgebung von Horststandorten von Großvögeln sind ebenfalls nicht gestattet |
| • | die vom Landesamt für Umwelt angegebene Mindestflughöhe von 1.000 ft über Vogelschutzgebiete ist einzuhalten |
| • | das Überfliegen von Wohngebieten ist unzulässig |
| • | diese Zustimmung kann bei Beschwerden und Zuwiderhandlungen durch das Amt Lieberose/Oberspreewald widerrufen werden |