| TOP 4) | Beschluss (0001/23) |
|
| Aufhebungsbeschluss - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1 „Windpark Sacrower Heide“ in den Ortsteilen Sacrow und Waldow |
|
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spreewaldheide beschließt einstimmig die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1 „Windpark Sacrower Heide“ in den Ortsteilen Sacrow und Waldow vom 11.01.2017 gemäß § 2 BauGB und § 3 BbgKVerf. |
|
|
|
| TOP 5) | Beschluss (0002/23) |
|
| Aufstellungsbeschluss - Neuaufstellung Bebauungsplan Nr. 1 „Windpark Sacrower |
|
| Heide“ in den Ortsteilen Sacrow und Waldow |
|
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spreewaldheide beschließt einstimmig die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Windpark Sacrower Heide“ in den Ortsteilen Sacrow und Waldow gemäß § 2 Absatz 1 BauGB. |
|
|
| TOP 6) | Beschluss (0003/23) |
| Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 |
|
| Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seine Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung. |
|
|
| TOP 7) | Beschluss (0004/23) |
|
| Verkauf - Teilflächen der Flurstücke 282, 278, Flur 3, Gemarkung Waldow |
|
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spreewaldheide beschließt einstimmig Teilflächen der gemeindeeigenen Flurstücke 282 und 278, Flur 3, Gemarkung Waldow zu veräußern. |
|
| Die Ausschreibung der vorbenannten Teilflächen erfolgt über die gängigen Medien. |
|
| Der Verkauf soll über ein Bieterverfahren, an den Meistbietenden, erfolgen. Als Mindestgebot sollen die stets aktuellen Bodenrichtwerte von derzeit 10,00 €/m² für das Dorfgebiet und 1,90 €/m² (19 % vom BRW) für Gartenland in Waldow herangezogen werden. Die Ergebnisse der öffentlichen Ausschreibung sind der Gemeindevertretung der Gemeinde Spreewaldheide entsprechend zur Beschlussfindung vorzulegen. |
|
| Eine Veräußerung/Anpassung des Mindestgebotspreises erfolgt unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes (gem. Rechtsgrundlage; Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Dies gilt auch vor Erarbeitung des Vertragsentwurfes und / bzw. vor Unterzeichnung des finalen Kaufvertrages. |
Die Beschlüsse aus der 8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Spreewaldheide vom 17. Mai 2023 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr.7 Jahrgang 20) waren, auf Grund eines Fehlers in der öffentlichen Bekanntmachung der Sitzung, nichtig. Auf Grund dessen wurden die Beschlüsse in der 9. Sitzung erneut gefasst.