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Mitteilungsblatt – Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald
Ausgabe 9/2024
Mitteilungen des Amtes
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Neue Hundehalterverordnung ab 01. Juli 2024

Seit dem 1. Juli 2024 ist eine neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten.

1.

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: nun für alle Hunde ab der 8. Woche (unabhängig von Größe und Gewicht des Hundes).

Hundehalterinnen und Hundehalter, deren Hund(e) bisher noch nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind, haben bis zum 31.01.2025 Zeit dies nachzuholen und bei uns anzuzeigen. Die Anzeige und Anmeldung der Hundehaltung und Nachmeldung der Mikrochipnummer erfolgt beim Ordnungsamt des Amtes Lieberose/Oberspreewald. Dazu wurde das Formular „Anzeige einer Hundehaltung“ auf unserer Homepage unter „Das Amt“ ⇒ „Service“ ⇒ „Formulare“ ⇒ „Öffentliche Ordnungsangelegenheiten“ bereitgestellt.

2.

Durch das Tier verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich und schadlos zu entfernen.

3.

Das Regelungskonzept der Rasselisten wurde aufgegeben (Unterteilung erfolgt jetzt in nichtgefährliche und gefährliche Hunde). Die Einstufung erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens des Hundes.

4.

Wird der Hund außerhalb eines befriedeten Besitztums geführt, muss dieser ein Halsband oder Geschirr mit vollständigem Namen und Anschrift der Halterin oder des Halters tragen.