Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 ist keine Änderung des Hebesatzes eingetreten. Deshalb entfällt aus wirtschaftlichen Gründen die Erteilung von Gewerbesteuervorauszahlungsbescheiden für das Kalenderjahr 2023. Die Gewerbesteuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 2023 sind auf dem zuletzt erlassen Bescheid über Gewerbesteuer als Fälligkeit für Folgejahre ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass später erlassene Abrechnungen keinen Einfluss auf die festgesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen haben.
Bei Änderungen der Besteuerungsgrundlage (Gewerbesteuermessbeträge) werden Änderungsbescheide erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Struppen, Hauptstraße 48,
01796 Struppen oder bei der Stadtverwaltung Königstein, Goethestraße 7, 01824 Königstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Einlegung eines Widerspruches ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht
Zahlungshinweis
Die Steuerpflichtigen haben bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides die Gewerbesteuervorauszahlungen zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen unter Zugrundelegung des zuletzt ergangenen Bescheides zu entrichten. Bei vorliegender Bankeinzugsermächtigung werden die Raten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht.
Auskunft
Auskünfte erteilt die Mitarbeiterin im Sachgebiet Steuern und wiederkehrende Einnahmen der Stadtverwaltung Königstein, Telefon 035021 99722.
Struppen, den 02.01.2023