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Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Struppen und der Ortsteile
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe des AZV Wehlen-Naundorf

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes nebst Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2023 liegen in der Zeit von

Donnerstag, den 9. Februar 2023

bis einschließlich

Montag, den 20. Februar 2023

zur Einsichtnahme für Einwohner und Abgabepflichtige des Verbandsgebietes des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf im Rathaus von Stadt Wehlen, Markt 5 und in der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48, während der Dienstzeiten aus.

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben.

Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der Auslegung und endet am Freitag, dem 03.03.2023.

Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung in der öffentlichen Sitzung am 06.03.2023.

Mathe
Verbandsvorsitzender